Mit lautem Knall ins neue Jahr! Für viele Kärntner gehören Böller und Feuerwerke zum gelungenen Jahreswechsel dazu. Allerdings ist das im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme kann der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde zu Silvester aussprechen. Üblicherweise wird die Ausnahmegenehmigung auch nur für eine Stunde, von 23.30 bis 0.30 Uhr in der Silvesternacht erlassen, wie etwa in Völkermarkt und Klagenfurt. In Wolfsberg gilt die Erlaubnis bis 1 Uhr. Andere Städte, wie etwa Villach, erteilen diese Ausnahmegenehmigung nicht, dort bleibt das Abschießen von Pyrotechnik auch in der Silvesternacht untersagt, wie die Stadt mitteilt. Und in der Nähe von Kirchen, Krankenanstalten Altersheimen und Tierheimen ist das Abfeuern von Raketen generell verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Verwaltungsstrafen von bis zu 3600 Euro – wobei bereits der Versuch strafbar ist.
Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider appelliert aber trotz der Ausnahmegenehmigung an die Bevölkerung, beim Zünden von Feuerwerken auf alte Menschen, Personen mit gesundheitlichen Problemen und Tiere Rücksicht zu nehmen: „Für viele ältere Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die Ruhe brauchen, kann eine laute Silvesternacht zur Belastung werden. Auch Tiere reagieren oft mit panischer Angst auf Knallen, Feuer und Rauch.“
230.000 Euro Schaden
Um Unfälle und schwere Verletzungen zu vermeiden, gilt es ebenfalls, einige Regeln zu beachten. Für einen sicheren Umgang sollte unbedingt die Gebrauchsanweisung gelesen werden. Unsachgemäße Handhabung kann zu schweren Verletzungen führen. Alleine bei der Wiener Städtischen Versicherung lag der jährliche Schaden durch Silvesterfeuerwerke österreichweit bei rund 4,7 Millionen Euro. In Kärnten betrug die durchschnittliche Schadenssumme in den vergangenen zehn Jahren 230.000 Euro: „Silvester zählt jedes Jahr aufs Neue zu der mit Abstand schadensträchtigsten Nacht des Jahres. Die typischen Folgen einer Silvesternacht sind Handverletzungen, Verbrennungen, Splitter im Auge und Knalltraumata sowie Schäden an Autos und Gebäuden“, sagt Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Doris Wendler.
Illegale Produkte
Auch die Polizei warnt vor dem Kauf nicht zertifizierter Produkte aus dem Internet. Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Kärnten, rät zum Kauf im heimischen Handel: „Wir haben ein umfangreiches Sortiment an sicherheitsgeprüften und gesetzlich zugelassenen, legalen Artikeln. Außerdem informiert unser geschultes Personal über die richtige Handhabung. Finger weg von illegalen Produkten und gefährlichen Böllern. Diese Artikel entsprechen meist weder den Qualitätskriterien noch den gesetzlichen Bestimmungen der EU und neigen häufiger zu Fehlfunktionen.“ Pyrotechnische Erzeugnisse müssen über eine CE-Konformitätsprüfung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Produkte über eine Registrierungsnummer und eine gesetzeskonforme Kennzeichnung (etwa Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, Abgabebeschränkungen) verfügen.
Aber auch inländische Händler, die Feuerwerkskörper an Minderjährige verkaufen, können zur Rechenschaft gezogen werden. laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wurde ein Händler verurteilt, der eine Kugelbombe an einen Jugendlichen verkauft hatte. Als der Minderjährige diese zündete, erlitt er schwere Kopfverletzungen und starb. Armin Kaltenegger, Leiter der Bereiche Recht und Normen sowie Eigentumsschutz im KFV: „Der Händler wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt, vier Monate davon sogar unbedingt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich auch so ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar.“
Zu beachten sind laut Polizei auch die gesetzlichen Altersbestimmungen für den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern. Je nach Kategorie (F1 bis F4) ist die Nutzung von Pyrotechnik ab 12, 16 oder gar erst ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem sollte man in alkoholisiertem Zustand keinesfalls zu pyrotechnischen Artikeln greifen. Liebenwein appelliert auch an einen verantwortungsvollen Umgang. „Beim Abbrennen auf die Umgebung achten, um ältere Menschen nicht zu erschrecken und Haus- und Wildtiere nicht in Angst und Panik zu versetzen.“