Seit Mai 2010 gibt es eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sah unter anderem vor, dass der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle bei der Einsparung von klimaschädlichen Emissionen einnimmt. Zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gab es das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012. Dieses Bundesgesetz regelte, dass bei Neubauten und einigen bestehenden Gebäuden verpflichtend ein Energieausweis zu erstellen war.
74 Prozent ohne Energieausweis
Das Land hatte für 90 seiner 253 Gebäude (Stand Juli 2023) einen Energieausweis erstellt. Da 24 Energieausweise älter als zehn Jahre waren, verfügten nur 66 beheizte Gebäude über einen gültigen Energieausweis. Diese waren in der Datenbank Arcosoft für gesamte Liegenschaften erfasst, aber nicht den konkreten Gebäuden zugeordnet. Der LRH empfahl, gültige Energieausweise für alle beheizten Gebäude zu erstellen und vorzuhalten.
Die Energieausweise enthielten bei Bestandsgebäuden zumeist Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Innerhalb der Geltungsdauer der Energieausweise hatte das Land die Empfehlungen nach Möglichkeit umzusetzen. Das Land setzte aber die Empfehlungen aus den Energieausweisen lediglich in geringem Maß um. Wären die Gebäude energieeffizienter, hätte dies sowohl positive Effekte für das Klima als auch eine Reduktion der Betriebskosten zur Folge.
Kein Programm
Der LRH kritisierte, dass es kein umfassendes Programm zur energetischen Sanierung der Landesgebäude gab und das Land nur einzelne Projekte dazu umsetzte. Das Land sollte ein zentrales Umsetzungskonzept erstellen, in dem neben den technischen Maßnahmen konkrete Zeithorizonte zielstrebig verfolgt werden.
Bei allen Bauwerken wäre der geringstmögliche Energiebedarf der baulichen, haustechnischen und betrieblichen Komponenten in den Vordergrund zu rücken. Das Programm sollte auch den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäude berücksichtigen. „Das Land sollte über die gesetzliche Verpflichtung hinaus sämtliche Gebäude vor allem hinsichtlich des Wärmebedarfs analysieren“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Land Kärnten reagiert auf Kritik
„Die Kritikpunkte werden nicht nur ernst genommen, sondern wir sind auch bereits dabei, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, teilt der Pressesprecher des Landes, Gerd Kurath mit.
„Zu diesem Zweck haben wir einen Fahrplan zur schrittweisen Sanierung und Renovierung der Gebäude erstellt. Uns ist bewusst, dass Energieeffizienz sowohl zum Klimaschutz beiträgt als auch hilft, Geld zu sparen. Daher haben wir bereits die Erstellung von Gesamtenergieeffizienzstudien für unsere Landesgebäude in Auftrag gegeben. Maßnahmen wie PV-Anlagen auf Landesgebäuden und eine eigene Energiegemeinschaft werden bereits aktuell umgesetzt“, so Kurath. Zusätzlich strebe man an, den CO2-Ausstoß im Mobilitätsbereich zu reduzieren.
Man sei überzeugt, dass diese Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten werden. Darüber hinaus habe man im Rahmen der Klimaagenda Kärnten den „Klimabeirat Kärnten“ als Einbeziehung der breiten Zivilgesellschaft installiert. In der Klimaagenda Kärnten finden sich 111 Maßnahmen zum Thema Klimaschutz, heißt es vom Land Kärnten.