Der Vorfall hat sich am 3. Dezember zugetragen Ein Besucher eines Kärntner Pflegeheims rutscht auf dem Freigelände der Einrichtung so schwer aus, dass er zwei Tage später im Krankenhaus verstirbt. Vonseiten der Polizei wird der Sachverhalt bestätigt. „Es wird ermittelt, wie es zu dem Sturz gekommen ist. Dazu finden Einvernahmen statt“, sagt Polizeisprecherin Lisa Sandrieser auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Am Donnerstag hat sich eine verzweifelte diplomierte Pflegekraft des Hauses an die Gewerkschaft vida gewandt. Tags zuvor habe sie erfahren, „dass sie als Beschuldigte geführt wird“, sagt Anita Ogris-Lipitsch, Fachexpertin für die Branche Gesundheit und soziale Dienste bei vida. Im Raum steht, dass das Freigelände offenbar eisig war und der Mann aus diesem Grund gestürzt sei. Die Frau hätte für den Winterdienst Sorge tragen sollen. „Als diplomierte Pflegekraft ist sie aber selbstverständlich nicht für die Anlagensicherheit des Betriebes zuständig“, sagt Ogris-Lipitsch und fügt hinzu: „Der Betreiber ist für die Organisation eines Winterdienstes verantwortlich und muss darauf achten, dass die zu seiner Einrichtung gehörenden Gehwege sicher benutzbar sind.“
Ein weiteres Detail sorgt bei der Gewerkschafterin ebenfalls für Fassungslosigkeit. Erst nach dem Unfall soll eine schriftliche Weisung des Dienstgebers ergangen sein, dass an Wochenenden die anwesende diplomierte Pflegekraft den Winterdienst übernehmen soll. „Das ist keinesfalls zulässig, das wurde uns auch schon von Seiten des Landes bestätigt“, so Ogris weiter.
Häufig Beschwerden
Dass Pflegekräfte tätigkeitsfremde Aufgaben übernehmen müssen, komme laut Gewerkschaft häufig vor. „Nachdem das Land Kärnten vor allem die Anwesenheit von Pflegekräften vorschreibt, gibt es ‚kreative‘ Dienstgeber, die sie dann auch für nicht-pflegerische Tätigkeiten einsetzen und sich so teilweise nicht vorgegebenes Personal sparen“, sagt Ogris-Lipitsch. Das widerspreche der Heimverordnung. Die Fachexpertin weist darauf hin, dass sich betroffene Beschäftigte an die Gewerkschaft wenden können und unterstützt werden. Auch im aktuellen Fall werde die Betroffene begleitet. „Wir werden ihr zu ihrem Recht verhelfen“, sagt Ogris-Lipitsch.
„Ich kann derzeit keine Stellungnahme abgeben. Es ist eine interne Prüfung eingeleitet“, sagt der Direktor der Pflegeeinrichtung gegenüber der Kleinen Zeitung und fügt betroffen hinzu: „Wir bedauern den Todesfall zutiefst.“