Jener 23-jährige Salzburger, der eine 15-jährige Kärntnerin vergewaltigt haben soll, ist bereits einschlägig vorbestraft – dieses interessante Detail wurde am Dienstag im Zuge der Haftverhandlung bekannt. Eine einschlägige Vorstrafe liegt vor, wenn jemand bereits wegen einer ähnlichen oder derselben Straftat verurteilt wurde.
Bekanntlich soll der Mann aus dem Bezirk Tamsweg sein späteres Opfer über „Snapchat“ kennengelernt haben. Zur Vergewaltigung soll es beim ersten Treffen im Jänner 2023 im Auto des Tatverdächtigen gekommen sein. Am 10. Oktober fasste die 15-Jährige den Mut und sagte bei der Polizei aus, dass sie von dem 23-jährigen Salzburger zu sexuellen Handlungen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei. Am Sonntag wurde der Tatverdächtige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt festgenommen, die Angaben des Opfers begründeten den Tatverdacht.
Keine aufschiebende Wirkung
Am Dienstag wurde der 23-Jährige – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – in der Justizanstalt Klagenfurt dem Haftrichter vorgeführt. „Die U-Haft wurde wegen Tatbegehungsgefahr ausgesprochen, es besteht dringender Tatverdacht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, es gibt aber keine aufschiebende Wirkung, weil der Verdächtige eine rechtskräftige einschlägige Vorstrafe hat“, erklärt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt.