Das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz diskriminiert im Inland erworbene Vordienstzeiten – zu diesem Schluss kam der Oberste Gerichtshof (OGH) im Mai 2023. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) war in einer Sammelklage mit 80 betroffenen Landesbediensteten rechtlich gegen das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz vorgegangen, weil dieses in Österreich angesammelte Vordienstzeiten gegenüber im Ausland angeeigneten benachteilige, so die Sichtweise.
Der OGH ersuchte in der Folge den Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Aufhebung der entsprechenden Einschränkungen, erhielt aber einen negativen Bescheid. Das Kärntner Gesetzwerk sei durch Unionsrecht gerechtfertigt, hieß es. Folglich musste der OGH seine Sicht revidieren und die Klage der Betroffenen abweisen. Damit ist aber auch eine (rückwirkende) bessere Gehaltseinstufung der Landesbediensteten obsolet. GÖD-Vorsitzender Stefan Sandrieser schätzt, dass sich das Land damit Personalkosten im dreistelligen Millionenbereich erspart. „Das Urteil ist absolut unverständlich, wir sind überrascht, aber wir müssen die höchstgerichtliche Entscheidung respektieren“, so Sandrieser.
„Schlag ins Gesicht“
Von einem „Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kolleginnen des öffentlichen Dienstes in Zeiten des Fachkräftemangels“ spricht sein Gewerkschaftskollege Mario Rettl. Dass ausländische Kräfte mit gleicher Berufserfahrung höher eingestuft werden als inländische, trifft primär die Kabeg. „Das ist ein riesiger Wettbewerbsnachteil, der auch nach dem empörenden ÖGH-Entscheid so nicht hingenommen werden kann“, erklärt Kabeg-Zentralbetriebsratsvorsitzender Ronald Rabitsch. Und weiter: „Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, werden die Gewerkschaft und der Betriebsrat nun im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Kabeg-Dienstrecht versuchen, eine Lösung zu finden.“