In der Kärntner Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse in Klagenfurt war zu Wochenbeginn mehr los als üblich. Viele Menschen sind verunsichert, weil sie ab 1. Jänner 2024 plötzlich ohne gültige E-Card dastehen könnten und die Zeit langsam eng wird. Ab diesem Zeitpunkt können Karten ohne Lichtbild nämlich nicht mehr verwendet werden. Viele – vor allem ältere – Betroffene haben sich deshalb schon mit einem Passfoto von sich auf den Weg zu ihren Versicherungsträgern gemacht. Mit dabei haben muss man allerdings auch den Staatsbürgerschaftsnachweis sowie einen Lichtbildausweis. Und man braucht einen Termin.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn bereits ein Foto von Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dem Fremdenregister digital vorliegt. Dieses wird dann automatisch für die E-Card übernommen. Ebenfalls nichts zu befürchten hat man, wenn man unter 14 oder über 70 Jahre ist oder sich in Pflegestufe 4 oder höher befindet.
Apotheken haben bereits damit begonnen, ihre Kunden direkt im Geschäft oder in den sozialen Medien zu warnen. „Wir haben andernfalls keinen Zugriff mehr auf die Karte. Die E-Card ist somit unbrauchbar“, wird den Kunden in der Engel Apotheke in der Bahnhofstraße in Klagenfurt immer wieder mitgeteilt. Gleiches passiert gerade in vielen Arztpraxen. Österreichweit soll aktuell zumindest rund 90.000 Personen eine E-Card-Sperre drohen.
Übergangsfrist wird eingeräumt
Beim Dachverband der Sozialversicherungsträger verweist man auf seit 2020 laufende Informationskampagnen zu den demnächst anstehenden Veränderungen. Man habe die Öffentlichkeit ausreichend darüber in Kenntnis gesetzt. „Die betroffenen Versicherten wurden beim Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch persönlich informiert, dass sie ein Foto bringen müssen“, sagt Sprecher Ivan Djordjevic. Wie viele Menschen in Kärnten und der Steiermark plötzlich ohne gültige E-Card dastehen könnten, lasse sich nicht genau beziffern. Insgesamt betreffe es aber weniger als ein Prozent der Versicherten. „Wobei die Zahl laufend im Sinken begriffen ist“, sagt Djordjevic.
Eine endgültige Sperre würde die Sozialversicherung im Fall der Fälle am 15. Jänner vollziehen. Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen soll für alle Versicherten aber weiterhin möglich sein. Sowohl in Ordinationen, als auch in Apotheken. Eine Übergangsfrist von 150 Tagen beginnt ab der ersten Aufforderung, ein Foto zu liefern. „Innerhalb der Übergangsfrist können Versicherte mit ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen“, sagt Djordjevic. Zur Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke ist dann ein Ausdruck bzw. die zwölfstellige Rezept-ID nötig. Ärzte und Apotheken seien informiert, wie bei einer E-Card-Sperre vorzugehen ist.
Empfohlen wird, so schnell wie möglich einen Termin bei einer der Foto-Registrierungsstellen zu vereinbaren. Das sind in Kärnten zum Beispiel die Servicebüros von ÖGK, BVAEB, SVS oder PVA. Alle weiteren Informationen zu den Fotostellen oder allgemeinen Passbildkriterien findet man unter chipkarte.at/foto.