Der Christkindlmarkt in Zagreb wurde mehrfach zum schönsten Europas gewählt. Die gesamte Hauptstadt Kroatiens erstrahlt alljährlich weihnachtlich geschmückt und dabei wird geklotzt, nicht gekleckert. Auch die Öffis des Zagreber Verkehrsverbunds ZET machen mit und haben eigene Straßenbahnen mit dem Weihnachtsmann „Djeda Mraz“ (Väterchen Frost), wie er in Kroatien genannt wird, im Einsatz. Ebendiese sorgen aber jetzt für einen Skandal, der wenig mit Weihnachtsfrieden zu tun hat.

Im Internet ist ein Video aufgetaucht, das einen tanzenden und singenden Weihnachtsmann und seine Gehilfin in der Straßenbahn zeigt. Die Melodie ist die von „Jingle Bells“, doch der Text, den sie dazu singen, stammt von „Bojna Čavoglava“, einem Kampflied aus dem Kroatienkrieg. Dieser richtet sich an die damaligen serbischen Kriegsgegner und ist voll mit Anspielungen auf die faschistische Ustascha-Bewegung. Wiederholt hört man im Video „Djeda Mraz“ und seine Gehilfin die Grußformel „Za dom!“ (Für die Heimat!) rufen, wie das kroatische Nachrichtenportal „Večernji list“ schreibt.

Verboten

Der Gruß „Za dom!“ und „Za dom – spremni!“ (Für die Heimat – bereit!) ist in Kroatien verboten. Es wurde als offizielle Begrüßung der faschistischen Ustascha-Bewegung im Zweiten Weltkrieg und von rechten Paramilitärs im Kroatienkrieg verwendet. Der kroatische Verfassungsgerichtshof hatte in mehreren Urteilen festgehalten, dass die Verwendung verfassungswidrig sei: „Der Gruß fußt auf Rassismus und schürt Hass gegenüber Menschen unterschiedlicher Rasse, religiöser und ethnischer Identität. Die Verwendung verstößt gegen die Bestimmung von Artikel 39 der Verfassung der Republik Kroatien, der jegliche Aufrufe oder Anstiftung zu nationalem, rassischem oder religiösem Hass verbietet.“

Auch am Anfang des Kampfliedes „Bojna Čavoglava“ von Marko Perković, Kriegsveteran und Sänger der Band Thompson, ist es verboten. Allerdings nicht für den Sänger selbst, wie ein Gericht aus 20 Richtern mit einer Mehrheit von 15 Stimmen 2020 urteilte. Perković darf das Lied auch heute noch in der Originalfassung von 1991 singen. Das Urteil sorgte damals europaweit für Kritik. In Kroatien gibt es bis heute Diskussionen über die Zulässigkeit des umstrittenen Ausrufs.

ZET prüft

Beim Zagreber Verkehrsverbund ZET prüfe man derzeit noch die Hintergründe des Videos. Man könne noch nicht sagen, ob das im Netz aufgetauchte Video aktuell oder schon älter sei, teilte man auf Anfrage von „Večernji list“ mit.