Egal ob Glühwein und Punsch auf Christkindlmärkten oder Promille-trächtige Weihnachtsfeiern – in der Adventszeit fließt oft reichlich Alkohol. Gepaart mit der Heimfahrt per Pkw kann das weitreichende Folgen haben, weil man sich und die konsumierten Alkoholika falsch einschätzt.
Dass die Fahrtüchtigkeit auch beeinträchtigt sein kann, obwohl die 0,5-Promillegrenze nicht erreicht ist, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verkehrsklubs Öamtc: Rund 50 Prozent der Probanden betonten nach dem Genuss von einem Punsch, dass sie das Gefühl hätten, ihr Fahrkönnen mit dem Auto wäre bereits eingeschränkt. „Dabei ergab eine Messung mit dem Alko-Vortestgerät zu diesem Zeitpunkt noch Werte unter der gesetzlichen Höchstgrenze. Das deutet außerdem darauf hin, dass man nach mäßigem Alkoholkonsum auch noch eher besorgt und selbstkritisch ist, was die eigene Fahrtüchtigkeit betrifft“, erklärt Öamtc-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Was viele Lenker nicht wissen: Die Polizei kann schon tätig werden, wenn sie eine Beeinträchtigung vermutet – und das unabhängig vom gesetzlichen Promille-Grenzwert von 0,5 Promille am Alkomat. „Gerötete Augen, Müdigkeit, lallende Sprache oder wackeliger Gang sind solche Anzeichen einer Minderalkoholisierung“, sagt Polizeisprecherin Lisa Sandrieser. Selbst wenn die gesetzliche Promillegrenze nicht erreicht ist, kann die Polizei in solchen Fällen die Fahrtüchtigkeit anzweifeln, muss den Fahrzeuglenker allerdings dem Amtsarzt vorführen, der die Letztentscheidung trifft. Es droht eine Anzeige und im Fall eines Unfalls sogar ein gerichtliches Strafverfahren.
„Wer strikt auf Alkohol verzichtet, wenn er sich hinters Steuer setzt, ist am sichersten unterwegs. Aber wie jedes Jahr sind in der Vorweihnachtszeit trotz aller Appelle auch heuer wieder mehr Lenker im beeinträchtigten Zustand anzutreffen als unterm Jahr“, betont Chefinspektor Ferdinand Pirmann vom Stadtpolizeikommando Klagenfurt.
Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Pkw-Lenkern gebe es nicht. Pirmann: „Zum einen gibt es die stark Alkoholisierten mit 1,4 oder 1,6 Promille. Was aber auffällt: Viele Lenker unterliegen dem Trugschluss, dass sie sich an die 0,5-Promille-Grenze herantrinken können. Das ist gerade mit den Heißgetränken, die einen hohen Zuckergehalt aufweisen, gefährlich. Viele verschätzen sich und sind dann überrascht, dass sie zwischen 0,5 und 0,8 Promille oder sogar knapp darüber landen. Plötzlich ist der Führerschein weg.“ Verkehrspsychologin Seidenberger: „Gerade in der geselligen Stimmung am Adventmarkt fehlt häufig das Bewusstsein, wie stark ein oder zwei Tassen Punsch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Auch der Gruppendruck ist nach wie vor ein Problem.“
Auch unter der Woche
Wer übrigens glaubt, die berühmten „Planquadrate“ würden nur am Wochenende stattfinden, könnte eine böse Überraschung erleben. „Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr finden auch unter der Woche statt“, so Pirmann. Einen Alkomattest sollten Fahrzeuglenker übrigens prinzipiell nie verweigern. Die Behörde geht ansonsten vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker dieselbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte.