Eine geschmacklose Kulinarikveranstaltung, die ein Kärntner Wirt anbieten will und auf seinem Instagram-Account bewirbt, lässt den österreichischen Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS), das bisherige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aktiv werden. In einem Posting kündigt der Wirt an, ab Jänner einmal im Monat in seinem Restaurant ein „Arisches Gourmet-Festival“ veranstalten zu wollen. Geprüft wird, ob es sich dabei um Betätigung im nationalsozialistischen Sinn nach dem „Verbotsgesetz 1947“ – umgangssprachlich Wiederbetätigung genannt – handelt. Wenn strafbares Verhalten ursächlich ist, werde es der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden, heißt es vom DNS.