Aufgrund der vermehrten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt, erklärte die Ages in einer Aussendung. Hier gilt ab Dienstag ab 50 Vögel bis auf Weiteres die Stallpflicht. In Kärnten wurde Ende November ein Vogelgrippe-Fall bekannt. In Grafenstein wurde ein Kranich tot aufgefunden. Die Stallpflicht betrifft Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den Städten Klagenfurt und Villach. Das Land Kärnten hat dazu am Montag eine genaue Liste veröffentlicht.
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Meist tödich
Die Maßnahmen dienen der Ages zufolge dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.