Für Patienten ist es sehr schwer, Behandlungsfehler nachzuweisen. Einer 48-jährigen Mutter von zwei Kindern ist dies nun nach jahrelangem Rechtsstreit gelungen. 2018 erhielt die Klagenfurterin im Klinikum Klagenfurt nach einem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule eine CT-gesteuerte Nervenwurzelblockade. „Ich habe gedacht, ich sterbe“, sagte sie in einem früheren Interview zur Kleinen Zeitung. Sie hatte einen Schlaganfall erlitten. Die ehemals sportliche Frau, die in der Behindertenarbeit tätig war, ist heute teilweise gelähmt, hat ständig Schmerzen und ist auf Hilfe und Pflege angewiesen. Die Frau klagte die Landeskrankenanstalt-Betriebsgesellschaft Kabeg. 2022 stellte ein Gutachter einen Behandlungsfehler fest. Die Kabeg bekämpfte die Entscheidung und ging durch alle Instanzen. Jetzt ist man aber auch vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert: Die Höchstrichter haben die außerordentliche Revision der Kabeg gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht mit Beschluss zurückgewiesen. Damit steht (rechtskräftig) fest: Es lag ein Behandlungsfehler vor, für dessen Folgen die Kabeg haften muss.