Haben sich die Vorwürfe gegen jenen hochrangigen Kärntner Polizisten, der ohne Behördengenehmigung den Auftrag zur Verlegung eines Radarkastens erteilt haben soll, zerstreut oder erhärtet? Das Landespolizeikommando will sich zu dieser Frage nicht äußern. Nach einer internen Kärntner Untersuchung wandert der Akt aber jetzt weiter ans Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) nach Wien.
Bekanntlich soll der Polizist im September 2023 im Eigeninteresse Mitarbeiter der Verkehrsabteilung veranlasst haben, ein Messgerät in der Gailtal Straße bei Hermagor von einer 70-km/h-Zone in jene Siedlung „wandern“ zu lassen, in der er selbst wohnt. Die Bezirksverwaltungsbehörde hatte keine entsprechende Genehmigung erteilt – vielmehr im Nachhinein bei einer Überprüfung festgestellt, dass der neue Platz den Kriterien überhaupt nicht entspricht. Der Radarkasten wurde wieder auf seinen angestammten Platz zurückversetzt. Die Polizei kündigte eine „umfassende Klärung des gesamten Sachverhalts“ an, der Verdacht des Amtsmissbrauchs besteht – für den betroffenen Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
„Anschein von Befangenheit unterbinden“
„Der Sachverhalt wurde seitens der Landespolizeidirektion unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesverkehrsabteilung wie auch der Sichtweise der Verkehrssicherheitsbehörden und des Amtssachverständigen evaluiert“, sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio. Weil eine Führungskraft der Landespolizeidirektion involviert sei, sei der Akt der internen Erlasslage folgend dem BAK zur weiteren Prüfung übermittelt worden. „Ungeachtet der Vorschriftenlage wird mit dieser Vorgangsweise jeglicher Anschein von Befangenheit im Sinne des Beamtendienstrechts unterbunden. Bis zur abschließenden Beurteilung durch das BAK kann der Sachverhalt seitens der Landespolizeidirektion nicht näher kommentiert werden“, so Dionisio.