Dass Umkleidezeit Arbeitszeit ist, zu diesem Urteil kam nach einem Rechtsstreit in einem Krankenhaus in Niederösterreich der Oberste Gerichtshof bereits im Jahr 2018. Betroffene sind Ärzte und Pflege-, wie Reinigungskräfte, die spezielle Dienst- und teils auch Schutzkleidung tragen müssen. In Kärnten ist eine Dienstrechtsnovelle für Landes- (und damit auch Kabeg-Spitalsbedienstete) schon lange in Arbeit, beschlossen wurde sie erst am Montag in der Landesregierung. Gelten soll sie ab 1. Jänner 2024 für die Mitarbeiter der Straßenmeistereien, in erster Linie jedoch für die Beschäftigten in den Landesspitälern. Dort fallen jetzt jährliche Mehrkosten von bis zu fünf Millionen Euro an, verweist Philipp Glanzer, im Büro von Landeshauptmann und Personalreferent Peter Kaiser für Personalagenden zuständig, auf Berechnungen der Kabeg.