Seine Tochter (5) sei ein „Wunschkind“ gewesen. Und seine Ehefrau seine „Traumfrau“, sagte ein gebürtiger Osttiroler gestern am Landesgericht Klagenfurt vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin aus. Und doch endete alles in einem Albtraum – weil der Mann Frau und Tochter zu verlieren schien und daher seinen Nebenbuhler mit zwölf Messerstichen attackierte und schwer verletzte.
Ja, er habe als Forstunternehmer viel gearbeitet und die Familie vernachlässigt, betonte der Mann. Dass seine Frau über TikTok Kontakt zu anderen suchte, konnte er noch verstehen. Als sie aber einen Mann mit in das gemeinsame Heim im Bezirk Hermagor brachte, war ihm das nicht mehr ganz geheuer. „Ich habe bei der Tochter im Schlafzimmer genächtigt – mit Blick auf die Wohnzimmercouch, wo die Frau und dieser Mann schliefen. Ich war so naiv, wollte da noch keine sexuelle Beziehung wahrhaben“, erkläre der Angeklagte.
Immer wieder kam der Nebenbuhler ins Haus, bis der 42-Jährige ihm am 18. Februar endgültig klarmachen wollte, dass er seine Familie in Ruhe lassen möge. „Dann hat mich meine Frau geschlagen. Sie meinte, sie würde mir alles nehmen, unsere Tochter werde zum neuen Lebensgefährten Papa sagen. Dann sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt.“ In die Enge getrieben, nahm er ein Messer mit einer sieben Zentimeter langen Klinge, das er stets bei sich trug, und stach auf den Nebenbuhler ein. „Vollgas habe ich durchgezogen, alle Hemmungen verloren. Leider. Aber ich wollte ihn nicht umbringen, wollte nur, dass er verschwindet“, so der wegen versuchten Totschlags angeklagte Familienvater.
Zwölf Messerstiche an Oberkörper und Armen erlitt das Opfer – neun davon seien lebensgefährlich gewesen, führte eine Gerichtsmedizinerin aus. Der Mann überlebte nur dank glücklicher Umstände und optimaler intensivmedizinischer Versorgung. Dass der Täter nicht wegen versuchten Mordes angeklagt wurde, verdankt er dem Umstand, dass er laut Staatsanwältin Nicola Trinker „in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung gehandelt hat, weil er Angst hatte, seine Familie zu verlieren“.
Ehefrau sagte nicht aus
Die Ehefrau wollte nicht aussagen, das Opfer, das inzwischen mit ihr zusammen lebt, sehr wohl. Seinen Angaben zufolge hätten sich alle Beteiligten gut verstanden. Ganz plötzlich, ohne vorangegangene Auseinandersetzung, hätte der 42-Jährige beim Rauchen auf der Terrasse zuerst der Ehefrau eine Schnittverletzung zugefügt und dann ihn mit dem Messer attackiert. Die beisitzende Richterin Ute Lambauer kaufte das dem Zeugen nicht ab. „Das passt ja vorne und hinten nicht zusammen, was Sie uns hier erzählen.“
Verteidiger Sebastian Brunner sagte, die Ehefrau und ihr Liebhaber hätten den Angeklagten so lange drangsaliert, bis dieser ausrastete. Sie wollten ihn loswerden, um ihre Beziehung ausleben zu können. Weil die Messerattacke „ziellos“ gewesen sei, handle es sich um eine schwere Körperverletzung. Das sah der Schöffensenat anders und verurteilte den gebürtigen Osttiroler wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft. Sanin erklärte, dass das Gericht von einem Tötungsversuch im Affekt ausgehe. In dem Moment der Tat müsse es der Angeklagte für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben, dass der Mann durch die wuchtigen Messerstiche stirbt. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.