Vom Klagenfurter Becken und teilweise sogar bis hoch hinauf in die Mittelkärntner Berge hält sich derzeit zum Teil hartnäckiger Nebel. Dieser sorgt nicht nur dafür, dass Autofahrer morgens jetzt zum Teil Eis kratzen müssen, sondern birgt auch einige Gefahren. Wie der ÖAMTC warnt, erhöhe der Nebel das Unfallrisiko enorm. Nicht nur Fußgänger sollten sich hell kleiden und besonders achtsam im Straßenverkehr sein, auch Autofahrer können für mehr Sicherheit sorgen – unter anderem, indem sie den richtigen Scheinwerfer einschalten.
„Seit einigen Jahren sind alle Neufahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet. Bei trübem Wetter sollte man sich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn das Heck bleibt beim Tagfahrlicht meistens unbeleuchtet – eine gefährliche Situation“, warnt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Darüber hinaus sei das Tagfahrlicht bei schlechten Lichtverhältnissen keine zulässige Alternative zum Abblendlicht, selbst mit aktiver Heckbeleuchtung.
Einige neuere Fahrzeuge verfügen mittlerweile über eine automatische Aktivierung des Abblendlichts. Doch auch bei diesen sollte man sich im Nebel nicht auf diese Funktion verlassen, sondern gegebenenfalls das Licht händisch einschalten, erklärt der Experte. Denn diese Aktivierung reagiere nur dann gut, wenn es deutlich finsterer werde wie etwa beim Einfahren in einen Tunnel oder bei Dämmerung, sagt Letitzki: „Bei Nebel messen die Lichtsensoren mitunter ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert aber Abblendlicht – dann muss man aktiv zum Lichtschalter greifen.“
Strafe bei falscher Anwendung
Da der Nebel die Sicht erheblich einschränke, sollen Autofahrer darüber hinaus mehr Abstand zu anderen Fahrzeugen halten. Bei dichtem Nebel könne man auch Nebelschlussleuchte und -scheinwerfer aktivieren. Aber hier gilt es, sich an gewisse Regeln zu halten. Denn wer die Nebelschlussleuchte falsch verwendet, riskiert sogar eine Strafe. „Während die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte genau definierte Einsatzbestimmungen. Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden, um für den Nachfolgeverkehr aus größerer Entfernung erkennbar zu sein“, heißt es seitens des ÖAMTC. Sobald das nachfahrende Fahrzeug aber aufschließe, müsse man die Nebelschlussleuchte ausschalten, um den nachkommenden Lenker nicht zu blenden. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht.
Vergisst man, bei guter Sicht die Nebelschlussleuchte abzuschalten, könne laut ÖAMTC eine Verwaltungsstrafe die Folge sein: „Die Obergrenze für den Strafrahmen wurde erst 2022 von 5000 auf 10.000 Euro angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob die falsche oder gar keine Beleuchtung verwendet wird. Nach den Erfahrungen des Klubs wird sich eine Strafe in der Praxis in den meisten Fällen zwischen 30 und 60 Euro bewegen.“
Schnee bis in die Täler
Abgesehen vom Nebel erwartet die Kärntner und Osttiroler in den nächsten Tagen vorerst Regen und Schnee, erklärt Martin Templin, Meteorologe des Wetterdienstes Ubimet: „Der Freitag wird winterlich. Bis in der Früh wird es zeitweise kräftig regnen und in höheren Lagen schneien. In Richtung der Karawanken kann kurzzeitig bis in die höheren Tallagen Schnee fallen.“ Im Laufe des Vormittags steigt die Schneefallgrenze wieder auf etwa 1000 Meter an.
Am Samstag wird es dann bewölkt und es kühlt leicht ab. Nach dem Frühnebel sind an diesem Tag ein paar sonnige Stunden möglich. Am Sonntag kühlt es dann weiter ab und in Kärnten sind nur noch Tageshöchstwerte von 5 bis 9 Grad zu erwarten, in Osttirol sind es 4 bis 5 Grad, während nachts und morgens dort frostige 5 Grad unter dem Nullpunkt erwartet werden. Auch am Montag könnte es wieder zeitweise sonnig werden, sagt Templin.