„Dass ein unschuldiges, kleines Kind Ziel von so viel Hass wird, ist schwer zu verkraften“, sagte die Staatsanwältin am Ende des Prozesses. Die Frau hat zwei Morde begangen und aus Rachsucht gehandelt, meinte der Richter. Eine Rumänin hatte im Jänner 2022 einen fünfjährigen Buben und seine Mutter (43) absichtlich totgefahren. Dafür wurde sie heuer im Juni zu lebenslanger Haft und zu einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt. Nun ist der Schuldspruch gegen die 38-jährige Rumänin rechtskräftig geworden. „Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde zurückgewiesen“, bestätigt der Oberste Gerichtshof der Kleinen Zeitung.

Psychische Störung

Das Motiv der Doppelmörderin war krankhafte Eifersucht. Sie war früher mit dem Vater des getöteten Buben verheiratet. Sie hielt es offenbar nicht aus, dass ihr damaliger Mann einen Sohn hat und Kontakt zu ihm und seiner Mutter pflegt. Das Kind und seine Mutter mussten sterben, weil sie der Rumänin ein Dorn im Auge waren, weil sie eifersüchtig war auf die beiden. Sie machte Mutter und Kind sogar für das Scheitern ihrer Beziehung verantwortlich. Der Psychiater attestierte der Doppelmörderin schwere psychische Störungen.

Nachdem der Schuldspruch bestätigt wurde, geht es jetzt nur noch um die Strafhöhe. „Es gibt demnächst noch eine Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz“, sagt Michael Hirm, der Verteidiger der Rumänin. Dabei wird entschieden, ob die Höchststrafe mit lebenslanger Haft und die Einweisung angemessen sind.