Neue Informationen zu jenen Wölfen, die Montagfrüh und Donnerstagfrüh in Villach überfahren wurden, zeigen, wie nahe sich die Raubtiere bereits an Wohn- und Industriegebiete herangewagt haben. Im aktuellen Fall von Villach-St. Martin befinden sich unweit des Fundortes auf der Drautal Straße (B 100) das Einkaufszentrum KAUFein VEZ Villach, ein Hofer-Supermarkt und eine Diskont-Tankstelle. Jener Wolf, der zu Wochenbeginn tot aufgefunden wurde, war überhaupt durch Wohngebiet gestreift, wie der Kärntner Wolfsbeauftragte Roman Kirnbauer berichtet.

Jungwölfe ohne Distanz

Dass sich Wölfe in die Nähe menschlicher Siedlungen wagen, begründet Kirnbauer mit der Sozialisierung der Tiere. Sie fänden dort immer wieder Essbares. „Beim Kompost oder bei Hunde- oder Katzenschalen etwa. Auch Nutztiere sind einfache Beute“, sagt der Villacher Bezirksjägermeister Wolfgang Oswald. „Die überfahrenen Tiere waren unerfahrene Jungwölfe, die keine Distanz zum Menschen halten. Der Mensch wird nicht als Bedrohung empfunden“, so Oswald.

Kirnbauer glaubt, dass die Wölfe aus einem Rudel vom Dobratsch stammten. „Das liegt im Einflussbereich. Im Vorjahr wurden dort zwei Eltern- und drei Jungtiere nachgewiesen. DNA-Proben der toten Tiere werden jetzt ausgewertet, dann haben wir Gewissheit“, so der Experte. Er glaubt nicht, dass man tagsüber in Villach bzw. am Rande von Villach einem Wolf begegnet. „Dann würden wir uns vor Meldungen nicht mehr erwehren können. Aber Wolfssichtungen in der Nacht im Nordwesten von Villach sind zuletzt einige eingegangen.“ Treffe man in der freien Wildbahn auf einen Wolf, sollte man mit Lärm auf sich aufmerksam machen, dann würde das Tier das Weite suchen.

Wem gehört der Wolf?

Was passiert eigentlich mit den Wolfskadavern? Das ist noch offen. Wird ein Wolf im Zuge der Entnahmeverordnung des Landes erlegt, gehört der Kadaver dem Jäger. Wild, das infolge von Unglücksfällen, Krankheit, Hunger oder Kälte verendet bzw. getötet wurde, bezeichnet man als Fallwild und dieses geht in den Besitz des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten über.