Am 1. September ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Kraft getreten. Das Land übernimmt ab diesem Semester, gemeinsam mit den Gemeinden und Betreibern, die Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte. Eltern zahlen ab jetzt nur mehr den Essens- und Bastelbeitrag. "Mit dem neuen Gesetz setzen wir die größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik in Kärnten seit 1945 um. Wir reden im Durchschnitt von 3000 bis 4000 Euro pro Jahr, die Eltern oder Alleinerzieherinnen und -erzieher nicht mehr aufbringen müssen. Dazu werden sowohl für Kinder als auch für die Pädagoginnen und Pädagogen sukzessive die Rahmenbedingungen verbessert", erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).