Das Rennen um den Titel „Mitarbeiter des Monats“ dürfte für einen Mitarbeiter des Atomkraftwerkes Leibstadt im Schweizer Kanton Aargau wohl gelaufen sein.
Vom Beruf Strahlenschutzfachmann wäre es seine Aufgabe, mobile Strahlungsmessgeräte zu kontrollieren. Das macht man, weil sie jene Transportbehälter überprüfen, mit denen die nicht mehr benötigte Brennelemente ins Zwischenlager für radioaktive Abfälle nach Würenlingen gebracht werden. Um die Sicherheit dieses Vorgangs zu gewährleisten, ist eine halbjährliche Prüfung der Messgeräte vorgesehen.
Doch, weil die Arbeitsmoral des zuständigen Mitarbeiters zu Wünschen übrig ließ, ließ er gleich drei Halbjahreskontrollen aus. Für die über 200 fälligen Prüfprotokolle bemühte er seine Fantasie und dachte sich kurzerhand Zahlen aus, wie die „Badische Zeitung“ berichtet.
„Bequemlichkeit“ kostet 4000 Franken
Aufgeflogen ist der Vorfall, weil der Mann beim Fälschen zu akkurat war. Weil die übliche Streuung in den Test-Daten nicht ersichtlich war, wurde ein Vorgesetzter auf die fehlenden Kontrollen aufmerksam. Der Mitarbeiter wurde von der Schweizer Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Strafe von 3000 Franken plus 1000 Franken Verfahrenskosten verurteilt. Der Tatbestand: Verletzung der Kontroll- und Dokumentationspflicht des Kernenergiegesetzes.
Sorgen um die Sicherheit müsse man sich jetzt in der Schweiz aber keine machen, das wird aus dem Strafbefehl ersichtlich. Die ausgelassenen halbjährlichen Konstanzprüfungen hätten keinen Einfluss auf die nukleare Sicherheit, da die Messgeräte ohnehin robust und zuverlässig seien. Laut der Strafverfolgungsbehörde habe der Mitarbeiter eben aus diesem Grund – er hielt die Kontrollen für nicht wichtig – seine Pflichten vernachlässigt.
Ob wichtig oder nicht – das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters wurde inzwischen aufgelöst.