Wir befinden uns in der deutschen Stadt Celle in Niedersachsen, wo ein Vollzeit arbeitender Verwaltungsfachangestellter beim Landkreis Stade wohl genug vom Arbeitsleben hat: Er möchte in Rente gehen, weswegen er auch einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellte. Dieser wurde jedoch abgelehnt, da er laut den vorliegenden Unterlagen erst 48 Jahre alt und daher noch weit entfernt von einem Rentenalter ist. "Stimmt nicht", behauptet der Mann. Seiner Ansicht nach sei der Anspruch auf Altersrente gerechtfertigt, denn er sei bereits 102 Jahre alt. Er klagte vor dem Landessozialgericht.
Die Daten im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung seien schlicht und einfach falsch, sein Geburtsjahr sei nicht wie aus den Dokumenten ersichtlich das Jahr 1973, sondern 1919. Dazu legte er eine eidesstattliche Erklärung sowie eine selbst verfasste Geburtsbescheinigung vor. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Berufung des Mannes zurückgewiesen. "Dass wir es nicht mit einem 102-jährigen Menschen zu tun haben, ist - glaube ich - offensichtlich", sagte Richter Uwe Dreyer. Er wittert gar eine Straftat des arbeitsmüden Mannes, denn er würde das Verfahren mutwillig führen.
Die Kosten des Verfahrens von 1000 Euro muss der (mutmaßlich) 48-Jährige indessen selbst tragen, eine Revision wurde nicht zugelassen.