Plötzlich waren sie da, und sie fliegen auch nicht mehr weg: Die Drohnen, fliegende Freunde für Technikbegeisterte, suspekte, lautlose Späher für die Argwöhnischen. Beliebt sind sie auch in Österreich: 2019 wurden 2700 Drohnen von Austro Control bewilligt – 2020 waren es bis einschließlich Juni rund 1300.

Nun erkannte die Europäische Union die Notwendigkeit, die Bedienung der Fluggeräte sicherer zu machen und das Regularium dazu einheitlich zu gestalten: Einiges wird einfacher und billiger, allerdings nicht ohne Pflichten der Drohnenbetreiber, wie man bei der Austro Control bedient: Ab 31. Dezember 2020 entfällt die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der "offenen Kategorie" betrieben werden.

Für Drohnenbetreiber gilt die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen. Drohnenpiloten müssen künftig einen Online-Kurs und einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den "Drohnenführerschein".

Für Valerie Hackl, Geschäftsführerin der heimischen Flugaufsicht: ist der Vorstoß erfreulich, wie sie im Interview betont: "Austro Control begrüßt die einheitliche Regelung und war intensiv in die Erarbeitung eingebunden.  Das europäische Regulativ orientiert sich an den Grundzügen der österreichischen Regelungen und stellt eine zeitgemäße Weiterentwicklung dar. Der gesamte Drohnenbereich erlebt eine unglaublich dynamische Entwicklung, aber dabei müssen wir die Sicherheit im Luftraum hochhalten. Wir können unseren Kunden, den Drohnen-Usern, mit dem Online-Test und der Online-Registrierung neue, nutzerfreundliche Tools anbieten und ermöglichen mit dem 'Drohnenführerschein' künftig ein sicheres Fliegen mit Drohnen zu reduzierten Kosten."



Dass nicht alle Drohnenbetreiber die rotorbetriebenen Wunderwerke im Griff haben, zeigt die Tatsache, dass es 2019 immerhin 16 Sicherheitsmeldungen, nachdem Drohnen in Nähe von österreichischen Flughäfen (absolutes Drohnenflugverbot!) gesichtet worden war. Die Zuständigkeit für die Ahndung von Übertretungen (z. B. Betrieb einer Drohne ohne Bewilligung) bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Erste Anlaufstelle für Beratung rund um Drohnen ist die Austro Control, wird dort betont. Vorgesehen ist laut Markus Pohanka von Austro Control ein Test, der dazu dient, "das nötige Wissen über Drohnen unter das Volk zu bringen". Er wird über www.dronespace.at abrufbar sein. Die Testinfrastruktur stellt man zur Verfügung, der Upload einer ID ist verpflichtend.



Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Nutzer einen entsprechenden Link um sich sein Zertifikat auszudrucken. Dieses muss bei Inbetriebnahme der Drohne stets mitgeführt werden und ist nach Ausstellung für fünf Jahre und im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test sind gratis, wie Pohanka von Austro Control betont. Im Rahmen des Online-Tests werden 30 Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit und Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne sowie Luftsicherheit gestellt.



Die Gewichtsobergrenze bis zu der man ohne eine luftfahrtrechtliche Genehmigung seine Drohne starten lassen, liegt weiter bei 250 Gramm. Rund 80 Prozent aller in Österreich derzeit bewilligten Geräte sind solche Leichtgewichte. Zulegen darf und muss aber manch Betreiber – beim Fachwissen.