Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen im Kreis Miesbach unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.
Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II am Donnerstag. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.