Er wollte künftig den Namen des weltbekannten, aber fiktiven britischen Geheimagenten James Bond tragen: Mit diesem Anliegen ist ein Mann aus dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz jedoch vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies ein entsprechendes Rechtsmittel ab.

Der Kläger hatte laut Gericht unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung beantragt. Er wollte demnach James Bond heißen, erklärte sich aber auch zu einer Kombination des Agentennamens mit seinem Vornamen einverstanden. Die Gemeinde Bad Marienberg lehnte den Wunsch jedoch ab.  

Der Mann hatte weiters familiäre Probleme als Grund angeführt und angegeben, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen. Die Richter erklärten dazu, es sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten. Zudem handle es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur, erklärte das Gericht.