Das weltbekannte Lied "Happy Birthday" ist nach einem jahrelangen Gerichtsstreit nun rechtefrei und damit Allgemeingut. Ein Richter in Los Angeles stimmte am Montag einer schon vor Monaten ausgehandelten Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern offiziell zu.
Dies sei ein "großer Sieg" für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollten, teilte einer der Klägeranwälte, Daniel Schacht, in einer Pressemitteilung mit.
Rechte am Song
Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song. Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten, klingelten bei Warner/Chappell Music die Kassen. Schätzungen zufolge soll das Unternehmen rund zwei Millionen Dollar (etwa 1,8 Millionen Euro) Lizenzgebühren pro Jahr verdient haben.
Eine Gruppe Dokumentarfilmer und andere Künstler zogen in Kalifornien vor Gericht. Bereits im September erklärte der zuständige Richter den Rechteanspruch des Musikkonzerns für nichtig. Die Streitparteien handelten anschließend eine Einigung aus. Damit erklärte sich Warner bereit, seine Rechte an dem Song aufzugeben und 14 Millionen Dollar (etwa 12,7 Millionen Euro) zurückzahlen.
Komponiert hat das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning To You" und war ein Kinderlied. Der Geburtstagstext entstand erst später.