Bundesaußenminister Heiko Maas hat nach der Anklage wegen des Mordes an einem Georgier in Berlin Russland mit weiteren Strafmaßnahmen wegen des Falls gedroht. „Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor“, sagte Maas am Donnerstag in Wien.
Nach dem Mord an einem Georgier im August vergangenen Jahres in Berlin hat die deutsche Bundesanwaltschaft vor dem Berliner Kammergericht Anklage gegen einen Russen erhoben. Die deutsche Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen staatlichen Tötungsauftrag der russischen Regierung handelte.
"Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens", teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.
Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten, einem Stadtpark, in Berlin von einem Fahrrad aus mit Schüssen in Kopf und Rücken niedergestreckt worden.
Der tatverdächtige Russe war noch am Tag des Attentats gefasst worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2019 die Ermittlungen an sich gezogen. Im Februar hatte die Anklagebehörde einen eigenen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Nach Angaben der Behörde hielt sich der Russe seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf.
Der mutmaßliche Auftragsmord hatte erhebliche diplomatische Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland ausgelöst. Wegen angeblich fehlender Bereitschaft Russlands, bei der Aufklärung der Tat zu helfen, hatte die Bundesregierung zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.
In einer Antwort des deutschen Justizministeriums auf eine Anfrage der Linken hatte es Anfang Juni geheißen, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 "von der Russischen Föderation bisher inhaltlich nicht beantwortet" worden seien. Medienberichten zufolge soll der mutmaßliche Attentäter enge Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt haben.