Für die Rückforderung von Coronahilfen bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen wird eine automatische Datenlieferung von den Bezirksverwaltungsbehörden an die Cofag eingerichtet. Das Gesetz dazu liegt bereits im Parlament, berichtete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) Samstag in der Ö-1-Reihe "Im Journal zu Gast". Betriebe wie das Kitzbüheler Lokal, in demRuntastic-Gründer Florian Gschwandtnervoriges Wochenende feierte, müssen dann das im betreffenden Monat erhaltene Geld zurückzahlen.
Ermöglicht wird die Schnittstelle für den Datenaustausch mit dem "COVID-19-Compliance-Gesetz", einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012. Der Mitte Dezember eingebrachte ÖVP-Grün-Antrag sieht vor, dass "zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung von COVID-19-Förderungsbestimmungen" im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Maßnahmengesetz "Überprüfungsmechanismen bereitgestellt" werden – und soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.
Automatische Strafbescheide
Konkret bedeutet dies, dass Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörden automatisch an die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) übermittelt werden. "Dann geht's einfach, dann können wir Hilfen zurückfordern" bei Verstößen, erläuterte Brunner. Die Möglichkeit der Rückforderung bestehe seit November. Es sei vorgesehen, dass der Anteil der Coronahilfe für den Monat zurückgezahlt wird, in dem der Verstoß stattfand.
Was die Pandemie an sich betrifft, hofft der Finanzminister, dass trotz Omikron-Variante ein Lockdown verhindert werden kann. Es gelte jedenfalls, alles dafür zu tun, um den aufkeimenden Aufschwung der Wirtschaft nicht zu gefährden. Nach der Pandemie – Brunner hofft "mittelfristig" – werde man wieder zum nachhaltigen Budgetpfad zurückkehren und sich bemühen, die Schuldenquote wieder zu senken. Dies werde ohne Steuererhöhungen und auch ohne Sparpaket möglich sein, seien doch mit der (gerade beschlossenen) ökosozialen Steuerreform "intelligente" Maßnahmen gesetzt worden.