"Zunehmende Gewaltbereitschaft" ortet Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl bei den Corona-Demonstranten. Die Gruppen der extremistischen Teilnehmer seien nach den Beobachtungen der Wiener Polizei zwar nicht größer geworden, die Vorgangsweise der Aktivistinnen und Aktivisten habe sich aber geändert, sagte Pürstl im APA-Gespräch. Die Zahl der Versammlungen in Wien ist im Vorjahr Pandemie-bedingt stark zurückgegangen, es gab aber sehr viele Großdemos.
Als Beispiel für gestiegene Gewaltbereitschaft brachte Pürstl das Durchbrechen von Polizeisperren, die früher im Regelfall tabu waren. "Im Laufe der Zeit haben wir gesehen, dass da durchaus keine Scheu mehr besteht, die Gitter zu nehmen, wegzuräumen oder zu versuchen drüberzusteigen. Und auch dann, wenn Polizisten diese Sperre sozusagen absolut schützen wollen oder müssen, scheut man sich auch nicht vor einer Konfrontation, wo letztlich Pfefferspray eingesetzt werden muss", sagte Pürstl. Waffen würden dabei zwar nicht in bedrohlichem Ausmaß gegen die Polizisten eingesetzt. "Was wir aber wahrnehmen, ist zunehmend die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände."
Vertreter der Fußball-Hooliganszene
Man habe immer wieder Gruppierungen bei den Corona-Demos beobachtet, die dem extremistischen Lager angehören, darunter Vertreter der Fußball-Hooliganszene. Es gebe auch Gruppierungen, die unter dem "Deckmantel" des Kampfes gegen die Corona-Maßnahmen Menschen für ihre Absichten zu gewinnen suchen. Pürstl bestätigte, dass Aktivistinnen und Aktivisten, die an den Judenstern angelehnte Abzeichen oder Armbinden mit Beschriftungen wie z.B. "ungeimpft" oder "Impfen macht frei" tragen, nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Es besteht demnach der Verdacht auf die Verharmlosung des Holocaust.
Deutlich mehr Großversammlungen
Wären nicht die Corona-Demos, hätte die Wiener Polizei während der Pandemie deutlich weniger mit Versammlungen zu tun. "Wir haben 2019 und auch noch 2020 zwischen 18.000 und 19.000 Versammlungen pro Jahr gehabt", sagte der Landespolizeipräsident. "Im Jahr 2021 waren es 7500. Also deutlichst weniger, aber sehr viele Großversammlungen (mit ein paar Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Anm.), und fast alle dieser Großversammlungen hatten das Thema Corona, vor allem inszeniert von Maßnahmengegnern."
42 Polizistinnen und Polizisten verletzt
Bei den Corona-Demos gab es nach Angaben der Landespolizeidirektion im Vorjahr 157 Festnahmen und 11.074 Anzeigen. 42 Polizistinnen und Polizisten wurden verletzt. Durchschnittlich waren rund 1000 Beamte pro Demo im Einsatz. Dass die Ordnungshüter auch ein Spiegelbild der Gesellschaft darstellen, zeigt sich immer wieder: So tauchten im Vorjahr Transparente auf den Demos auf, denen zufolge auch Polizisten in den Zügen mitmarschierten. Pürstl bestätigte, dass in den vergangenen Tagen Videos in sozialen Medien aufgetaucht sind, auf denen zu sehen ist, wie Männer in Uniform gemeinsam mit Demonstranten posieren.
Dialog wird gesucht
Der Polizeipräsident sagte, diese beiden Videos "werden gerade geprüft". Es sei bei Fotos oder Videos, auf denen zu sehen sei, dass sich Beamte und Demonstranten gut verstehen, aber schon zu beachten, dass "bei jeder Versammlung grundsätzlich der Dialog gesucht wird, um nach Möglichkeit ein gutes Verhältnis herzustellen". Pürstl weiter: "Nicht gut ist es beispielsweise, wenn die Beamtin oder der Beamte selbst keine Maske trägt, obwohl die Pflicht dazu besteht." Foto- und Filmdokumente müssten aber jedenfalls genau geprüft werden. Bei Fotos, die ein allzu großes Naheverhältnis zwischen Polizisten und Aktivisten nahelegten, sei im Vorjahr etwa festgestellt worden, dass die Aufnahmen aus einem besonders ungünstigen Winkel heraus entstanden seien und der Sachverhalt nicht dem durch die Fotos entstandenen Eindruck entsprochen hätte.
Wenn Polizisten selbst an Demonstrationen teilnehmen, "muss man das sehr differenziert betrachten", betonte Pürstl. Eine Beamtin oder ein Beamter müsse sich auch "außerhalb der Dienstzeit so verhalten, dass die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, dass er unvoreingenommen allen Sachverhalten gegenüber tritt, vor allem in jenen Bereichen, die er selbst zu vollziehen hat". Der Polizeipräsident weiter: "Aber grundsätzlich ist es natürlich so, dass auch Beamte ein Demonstrations- und Versammlungsrecht wahrnehmen dürfen." Wenn die Polizisten selbst nicht gegen Auflagen – zum Beispiel Masken- oder Abstandspflicht – verstoßen, "dann kann das durchaus eine zulässige Teilnahme an einer Demonstration darstellen. Man muss sich das sehr genau anschauen". Anders würde es sich verhalten, "wenn er die Organisation für sich vereinnahmt, also erkennbar im Namen der Behörde auftreten oder reden würde". Pürstl: "Eines ist klar: Wir wahren auf der einen Seite ganz sicher die Grundrechte auch unserer Beamten, und auf der anderen Seite schauen wir natürlich, dass die Schwelle zur dienstrechtlichen Verfehlung nicht überschritten wird."
Beamte verurteilt
Das Demonstrationsrecht und der Umgang der Polizei damit spielte in einem weiteren Fall im Vorjahr eine Rolle: 2021 wurden zwei Beamte erstinstanzlich in Zusammenhang mit Vorfällen bei einer Klimademo am 31. Mai 2019 verurteilt. Der eine wurde wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung schuldig gesprochen, weil er Demonstranten insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte. Der andere bekam einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussage, weil er zu dem Vorfall einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk zu der Amtshandlung angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht unrichtig ausgesagt hatte.
Pürstl sagte, die Disziplinarverfahren seien derzeit ruhend gestellt, bis die Urteile Rechtskraft haben. Es laufen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. "Was wir bei den Verurteilungen in Zusammenhang mit den Klimaaktivisten gehabt haben, waren das sicher Aktionen, die so von der Körperkraftanwendung nicht gelehrt werden und nicht lege artis sind. Und letztlich ist dazu gekommen, dass auch die Dokumentation, das heißt das, was die Beamten geschrieben und dokumentiert haben, offenbar nicht mit dem übereingestimmt hat, was wirkliches Geschehnis war."
Der Landespolizeipräsident weiter: "Man muss aber immer ein bisschen aufpassen: Weil es immer wieder Amtshandlungen gibt, wo es sehr schnell geht und hektisch wird, wird es in der Dokumentation nicht hundertprozentig richtig wiedergegeben, und wenn man sich es auf einem Video anschaut, war der Sachverhalt anders, als er letztlich niedergeschrieben ist. Aber da kann man auch nur empfehlen, dass Beamte, die das nicht ganz genau wiedergeben können, das auch festhalten." Was sich nicht auszahle, "ist vorsätzlich irgendetwas falsch zu dokumentieren oder aus falsch verstandener Kameraderie zu decken". Das sei eine "Schulungsfrage in der Grundausbildung und der Fortbildung und eine der Vorbildwirkungen der Vorgesetzten".
Klar sei, dass die Polizei das Recht auch umsetzen müsse: "Wenn irgendwo Straßen blockiert werden, kann man sicher eine Zeit lang zusehen und die Demonstration zulassen, aber irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo die Auflösung der Versammlung und die Räumung auch durchgesetzt werden muss. Das werden wir auch weiterhin tun, weil das eine polizeiliche Aufgabe ist, der wir uns nicht entziehen können", betonte Pürstl. Das müsse man auch mit Befehls-, aber vor allem mit Zwangsgewalt durchsetzen. "Wenn ich jemanden wegtrage oder vorher losschneiden muss, wenn er mit einer Eisenkette an einen Steher gefesselt ist, dann ist das Zwangsgewalt ohne Zweifel. Da ist es halt wichtig, sich im Laufe einer solchen Aktion die notwendige Zeit zu nehmen, die Beamten darauf zu schulen und zu sensibilisieren, dass es ganz bestimmte Einsatz- und Tragetechniken gibt, die es ermöglichen, diesen Zwang auch umzusetzen. Und wenn es notwendig ist, sind im Einzelfall auch mehr Beamte heranzuziehen für eine derartige Aktion als es alleine zu versuchen und dabei Methoden oder Körperkraft anzuwenden, die eigentlich so nicht im 'Lehrkatalog' steht."