Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur
Eindämmung der Omikron-Variante. Die neue Verordnung tritt am kommenden Montag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium
Freitagabend mit. Nach Österreich dürfen künftig nur Reisende, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen.
Die Selbstisolation kann dann durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch eine Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Sonderregeln für Kinder
Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.
"Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Nur so können wir die aktuelle epidemiologische Entspannung in Österreich bestmöglich erhalten", so Mückstein.
Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren lassen, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.
Ausnahmen auch für Pendler
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht. Hierbei müssen Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.
Seilbahn-Obmann und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl zeigte sich wenig begeistert von den Verschärfungen. Die Regelung sei "völlig praxisfremd". Die kurzfristige neue Regelung sei vor allem für Gäste schwierig, die sich am Wochenende auf den Weg nach Österreich machen wollten: "Der Gast mit mehrtägiger Anreise - zum Beispiel aus den Niederlanden - wird sich bedanken".