Wie genau funktioniert er, der Grüne Pass, und ab wann wird das neue System funktionieren? Letzteres ist ein noch offener Knackpunkt: Der 4. Juni als eigentlich geplanter Starttermin für den österreichischen Grünen Pass wurde zuletzt immer seltener in den Mund genommen. Der "Standard" berichtete vor einer Woche von einem internen Schreiben aus dem IT-Bereich der Sozialversicherung, in dem das Startdatum stark angezweifelt wird: "Durch die Politik wurde der Wunsch eines Go-live am 4. Juni 2021 vorgegeben. Aus technischer Sicht ist dieser Starttermin mutmaßlich nicht zu halten."
In diesem Schreiben war vor allem von möglichen Widersprüchen zum EU-Projekt die Rede, bzw. von Datenschutz-Details. Das Gesundheitsministeriumhält bis zum heutigen Datum am Starttermin in gut einer Woche fest: "Die Umsetzung des Grünen Passes geschieht in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Partnern – dem Gesundheitsministerium, den Bundesländern, der Sozialversicherung und der ELGA GmbH. Dabei wurde auch der Zeitplan einvernehmlich festgelegt. Allen Beteiligten ist dieser Zeitplan klar und daher wurde dieser auch gemeinsam vereinbart. Wir gehen daher davon aus, dass dieser auch dementsprechend halten wird."
Phase 1: Getestet, Genesen, Geimpft
Und so soll der "Pass" funktionieren:
Seit 19. Mai gilt (Phase 1): Als Zutrittsbedingung muss man in vielen Bereichen getestet, geimpft oder genesen sein.
Bis zum Inkrafttreten des österreichischen Grünen Passes gelten als Nachweis für negative Tests entsprechende Testergebnisse, als Nachweis dafür, dass man erkrankt und genesen ist, der Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung, alternativ auch ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper, und als Nachweis für die Impfung eine Eintragung im gelben Impfpass, das Impf-Kärtchen oder ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.
Phase 2: Die österreichische Lösung
Ab Inkrafttreten des österreichischen Grünen Passes (Phase 2, voraussichtlich 4. Juni) werden zusätzlich Zertifikate mit individuellen QR-Codes zum Einsatz kommen, also digitale Nachweise. Es wird allerdings keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben, sondern die bisher üblichen Nachweise sind weiterhin gültig.
Die entsprechenden Zertifikate (Testzertifikat, Genesungszertifikat oder Impfzertifikat) können dann mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte über das österreichische Gesundheitsportal abgerufen werden. Handysignatur oder Bürgerkarte sollten daher schon vorher zeitgerecht beantragt werden. Dies ist auch über FinanzOnline möglich (Menüpunkt "Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren").
Es erscheint ein grünes Häkchen, egal, auf welches der drei Zertifikate das "grüne Licht" zurückgeht.
Ausdrucke sind möglich, und zwar sowohl durch die Person privat als auch bei Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder ELGA-Ombudsstellen. Für Personen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, wird eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt. Impfzertifikate sind zusätzlich kostenlos über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie in Apotheken erhältlich.
Eventuell muss man einen Ausweis vorzeigen, um zu beweisen, dass man der ist, dessen Immunität bescheinigt wird, bevor man Lokale, Hotels, Fitnessstudio und Co. betreten darf.
Phase 3: Das Reisen in Europa
Der Grüne Pass in der EU (Phase 3) funktioniert dann wie folgt: Der von der Europäischen Union angedachte Einsatzbereich bezieht sich primär auf den Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. National geregelt werden kann auch ein Einsatz des Grünen Passes für die sichere Wiederöffnung von Bereichen wie Gastronomie, Kultur oder Sport, wie dies auch in Österreich geplant ist.
Bereits im Laufe des Junis werden die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre Systeme nach und nach an die EU-Schnittstellen anbinden und damit eine gegenseitige Prüfung ermöglichen. Nach derzeitigem Stand soll der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Die Daten, die im QR-Code enthalten sind, dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden.
An jeder Grenze kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Aktuell ist die Verwendung der Zertifikate nur im Rahmen der Pandemiebekämpfung vorgesehen, trägt also ein Ablaufdatum.
Claudia Gigler