In Deutschland sollen künftig regional automatisch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen wie eine nächtliche Ausgangssperre greifen, wenn die Zahl der neuen Corona-Fälle den Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschreitet. Die deutsche Bundesregierung verabschiedete am Dienstag einen Entwurf für eine verbindliche "Notbremse". "Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig. Denn die Lage ist ernst", sagte Kanzlerin Angela Merkel anschließend.
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Fällen ihren Präsenzunterricht einstellen müssen. Per Verordnung aus dem Arbeitsministerium werden zudem Arbeitgeber verpflichtet, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die bezahlten Kinderkrankentage werden nochmals erhöht auf nun 30 Tage.
Vereinheitlichungen der Maßnahmen dadurch erhofft
Die Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher werden sie per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Ab einer 100er-Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Früh. Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.
Vorlage muss noch Kammern passieren
Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben. Mit der Verabschiedung im Bundestag wird in der Koalition erst nächste Woche gerechnet, da nicht erkennbar sei, dass die Opposition einer Verkürzung der Beratungsfrist zustimme.
Die Bundesregierung wird zudem mit der Gesetzesänderung ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Inzidenzschwellenwert von 100 zu erlassen - aber nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. "Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorlegen können", heißt es in dem Entwurf. Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Das ist derzeit der 30. Juni.
Testverordnung für Betriebe
Zudem will die deutsche Regierung die Betriebe verpflichten, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Das Kabinett nahm nach Angaben eines Regierungsvertreters die entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil zur Kenntnis. Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlich angeboten werden. Die Verordnung soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussichtlich kommende Woche. Zudem werden die bestehenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.
Zudem beschloss das Kabinett Regierungskreisen zufolge, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von derzeit 20 auf 30 Tage zu erhöhen. Diese Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder auch bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen.