Per Erlass werde seit Freitag, 26. März geregelt, dass das für die Impfungen unerlässliche Krankenhauspersonal sowie Beschäftigte in der Impfstofflieferung ab sofort auch außerhalb der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten arbeiten können. Die Arbeitsruhe dürfe unterschritten und die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden.
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hofft dadurch auf mehr Tempo im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Durch mehr verfügbares Personal solle eine schnellere Impfung der Bevölkerung ermöglicht werden. "Wir befinden uns bedingt durch die Pandemie in einer Ausnahmesituation, die besondere Maßnahmen erfordert. Durch eine Arbeitszeitflexibilisierung ermöglichen wir, dass Lieferungen des Impfstoffes und Impfungen selbst durch geschultes Personal auch außerhalb der gesetzlichen Regelarbeitszeit möglich sind. Wir tragen damit dazu bei, dass alle Impfwilligen so schnell wie möglich eine Impfung erhalten," so der Minister.
Auch sollen mit den zusätzlichen personellen Ressourcen Impfstoffanlieferungen an Wochenenden und Feiertagen leichter bewerkstelligt werden können. Bisher hieß es immer, das eher gemächliche Tempo bei den Impfungen in Österreich liege an Impfstoffmangel und nicht an zu wenig Personal.
Eine Ausnahme
Im Erlass gibt es eine Ausnahme: In Krankenanstalten darf die durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person überschritten werden. Außerdem gilt die Sonderregelung nur während der ersten Durchimpfungsphase, also bis alle impfwilligen Personen die erste und die zweite Teilimpfung erhalten haben. Sie gilt somit nicht für die gesamte Dauer der Pandemie, betont das Arbeitsministerium in einer Aussendung. Einzusehen ist der Erlass ab dem 29. März auf der Homepage der Arbeitsinspektion.