Entsprechende Verordnungen treten am Donnerstag um 0.00 Uhr in Kraft. "Die Kontrollen starten sofort - zunächst wird abgemahnt, ab Freitag wird bei Verstoß Anzeige erstattet", hieß es am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage seitens des Landes.
Bereits seit dem 13. März finden in Wiener Neustadt Ausreisekontrollen statt. Nicht zuletzt aufgrund der Größe der nunmehr betroffenen Gebiete dürften die Maßnahmen für alle Beteiligten eine Herausforderung darstellen. So zählt der Bezirk Wiener Neustadt-Land rund 78.000 Einwohner und 35 Gemeinden, der Bezirk Neunkirchen mehr als 86.000 Einwohner und 44 Gemeinden. Gemeinsam mit Wiener Neustadt bildet sich ein 80 Kommunen und mehr als 209.000 Einwohner umfassender Hochinzidenzraum.
8 Mal 400er-Marke überschritten
Gemäß einem Erlass von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gilt ein Bezirk dann als Hochinzidenzgebiet, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über eine Woche hinweg über der 400er-Marke rangiert. In so einem Fall ist auf Landesebene eine Ausreisekontrollen umfassende Verordnung zu erlassen. In Niederösterreich wurde beschlossen, dass entsprechende Verordnungen - wie bereits in Wiener Neustadt - von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden kommen sollen. Am Zug waren im konkreten Fall also die Bezirkshauptmannschaften Wiener Neustadt und Neunkirchen.
Achtmal in Serie wurde im Bezirk Wiener Neustadt-Land der Wert von 400 überschritten. Am Mittwochnachmittag wurde vom Dashboard der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Zahl 427,8 verkündet. Siebenmal hintereinander über der maßgeblichen Schwelle lag der Bezirk Neunkirchen, als aktueller Wert galt 508,4.
Damit hatte der Bezirk Neunkirchen die Spitzenreiterrolle im Bundesland inne. Auf Rang zwei folgte Wiener Neustadt mit 471,4. Scheibbs landete mit 386,3 wieder unter der 400er-Marke. Über 300 war auch Baden mit 380,9.
Veröffentlicht waren die Verordnungen am Mittwochnachmittag noch nicht. Angelehnt sein dürften sie an jene, die bereits seit dem 10. März in Wiener Neustadt in Kraft ist. Enthalten sind darin im Anschober-Erlass geforderte Ausreisebestimmungen: Vorweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Antigentest-Ergebnisses oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests.