Wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen gelten ab Donnerstag, 11. März, 0.00 Uhr, für vorerst zwei Wochen Ausfahrtsbeschränkungen für die Gemeinde Muhr im Salzburger Lungau. Ausfahrtstest beim Verlassen der Gemeinde sind für Personen ab 15 Jahren verpflichtet, informierte das Land Salzburg heute, Dienstag, in einer Aussendung. Es werde eine eigene Testmöglichkeit im Ort eingerichtet. Die Ausreisebeschränkung gilt bis zunächst 24. März, 24.00 Uhr.
"Die Gemeinde Muhr weist heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.443 auf und die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter stark an. Wir müssen, wie schon in Radstadt und Bad Hofgastein, mit Ausfahrtsbeschränkungen reagieren, um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen", begründete Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die verschärfte Maßnahme. Die Kontrolle der verpflichtenden Ausfahrtstests an den Ortsgrenzen übernehmen wie schon in den beiden Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein die Exekutive und das Bundesheer.
Ausreisende müssen einen Corona-Test vorweisen. Ein vorgelegter PCR Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Ausgenommen von den verpflichtenden Ausfahrtstests sind Durchreisende ohne Zwischenstopp, der gewerbliche Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen.
Ausnahmen gibt es auch für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Weiters ausgenommen sind Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten "Neutralisationstest", der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten müssen selber getragen werden. Eine Impfung befreit nicht von der Testpflicht.