Eine 19-Jährige ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Obwohl sie sich mit dem Coronavirus infiziert hatte und ihre Wohnung nicht verlassen hätte dürfen, hatte die junge Frau ihre Lebensgefährtin aufgesucht.
Es sei ihr psychisch nicht gut gegangen, machte die Angeklagte geltend: "Ich wollte sie sehen. Ich habe es nicht mehr ausgehalten." Sie sei auch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Partnerin gefahren: "Ich bin zu Fuß über den Donaukanal in den dritten Bezirk spaziert." "Sie hätten Sie anstecken können!", gab Richterin Daniela Zwangsleitner zu bedenken. Die 19-Jährige verneinte das: "Wir haben in der Wohnung den Abstand gehalten." Ihre Freundin habe sich nach dem Besuch auch testen lassen ("Sie war nicht positiv") und als Kontaktperson die vorgeschriebene zehntägige Quarantäne eingehalten.
Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren fand die Richterin mit einer Bewährungsstrafe von drei Monaten, die nicht im Leumundszeugnis aufscheint, das Auslangen. Die 19-Jährige befindet sich auf Lehrstellensuche. Der Staatsanwalt und die bisher Unbescholtene ("Ich finde, das passt") waren damit einverstanden.