Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag die aktuellen Lockdown-Regelungen bis 9. März mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne großteils verlängert. Lediglich bei den Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen kommt es zu Lockerungen, teilte die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung mit. Ab Sonntag dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.
Selbiges gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Logopäden und deren Patienten sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Neue Auflagen gibt es dagegen für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, hieß es. Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen. Die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde entsprechend novelliert.
Breite Zustimmung
Die FPÖ kritisierte die Verlängerung, auch die NEOS sehen die andauernden Ausgangsbeschränkungen kritisch. Die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen hingegen wurden von der Opposition ausdrücklich begrüßt, hieß es.
Dem SPÖ-nahen Pensionistenverband geht die Erweiterung der Besuchsregeln nicht weit genug. "Mit dem Fünffach-Schutz - also Impfung, negativer Test der Besucher, FFP2-Masken, Abstand und Desinfektion - müssen auch tägliche Besuchsmöglichkeiten möglich sein", meinte Präsident Peter Kostelka, der auch der Einschränkung auf zwei Personen pro Tag ablehnend gegenüber steht. Für Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) ist es "mittelfristig zu wenig", zwei Besuche pro Woche zu erlauben. Unter Hinweis auf die großflächige Durchimpfung in den Heimen forderte sie ein "konsequentes und sicheres Fortsetzen der Lockerungsschritte".
Der heutige Beschluss war nötig, weil die Lockdown-Regelung am 27. Februar ausgelaufen wären. Nach längstens zehn Tagen muss der Hauptausschuss laut Gesetz die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen - falls nötig - verlängern.