Der Prozess um die Vorgänge im Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) hat am Mittwochnachmittag in St. Pölten mit Schuldsprüchen gegen alle vier Angeklagten geendet. Die ehemals in der Einrichtung beschäftigten Personen im Alter von 30 bis 56 Jahren - ein Mann und drei Frauen - fassten bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten aus. Die Entscheidungen des Schöffengerichts sind nicht rechtskräftig.
Für den 30-jährigen Beschuldigten setzte es 18 Monate bedingt und 2.160 Euro Geldstrafe, für die 56 Jahre alte Erstangeklagte 16 Monate bedingt und eine Geldstrafe im Ausmaß von 1.440 Euro. Die Dritt- und Viertangeklagten, Frauen im Alter von 53 und 34 Jahren, erhielten jeweils ein Jahr bedingt. Nicht rechtskräftig verurteilt wurde das Quartett für das Quälen oder Vernachlässigen sowie den sexuelle Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung.