Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Freitag kundgemacht wurde.
Bereits am vergangenen Donnerstag hat der Hauptausschuss des Nationalrates die neue Verordnung zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Neben der erweiterten Abstandspflicht von einem auf zwei Meter wurden damit die Ausgangsbeschränkungen auch um die Pflicht ergänzt, beispielsweise im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen.
Mit der neuen Verordnung wird nun eine Strafe von 25 Euro für jene verfügt, die sich nicht an diese FFP2-Maskenpflicht halten. In Kraft treten die neuen Maßnahmen am Montag (25. Jänner).