Der Kärntner LH Peter Kaiser (SPÖ) hat am Stefanitag seinem Ärger über Corona-Strafbescheide in Sachen Lebensgemeinschaften Luft gemacht: Dabei geht es um eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach Paare in Lebensgemeinschaft, in der eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn die gesunde Person weiter im gemeinsamen Haushalt bleibt. Kaiser forderte vom Bund, solche Strafbescheide vorerst auszusetzen.
Kompetenz liegt bei den Ländern
Das Gesundheitsministerium bezeichnete die Kritik Kaisers am Samstagabend in einer Reaktion gegenüber der APA als "nicht nachvollziehbar". Die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung seien "eindeutig", teilte ein Ressortsprecher mit. "Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier - falls notwendig - auch zusätzliche Vorgaben tätigen."
Medienberichten zufolge soll es in Kärnten Strafen von rund 300 Euro gegeben haben. Nach entsprechenden Berichten gab es auch Kritik der Oppositionsparteien FPÖ und Team Kärnten/Köfer. FPÖ-Chef Gernot Darmann hatte u.a. gefragt: "Wie kann man Menschen zwingen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen?" Die "absurden Strafen" müssten sofort für nichtig erklärt werden.
Kaiser hatte gesagt, das Land Kärnten habe keinerlei Handhabe. "Die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund, der jetzt gefordert ist", erklärte der Landeshauptmann laut einer Aussendung des Landespressedienstes am Samstag.
Er gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden, sagte der Landeshauptmann. "Und ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt", so Kaiser. Solche Strafbescheide, die die Bezirkshauptmannschaften im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung als direkt der Bundesregierung untergeordnete Behörde erlasse, sollten ausgesetzt werden. Er werde die notwendigen Änderungen auch schriftlich und im Zuge der nächsten Videokonferenz am 4. Jänner bei der Bundesregierung urgieren.