Die Einschränkungen des Teil-Lockdowns in Deutschland sollen laut Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bis Anfang Jänner verlängert werden. Im Beschluss des Corona-Gipfels der Ministerpräsidenten mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei aus formalen Gründen eine Verlängerung bis zum 20. Dezember festgelegt worden, doch die Maßnahmen würden danach nochmals bis Anfang Jänner verlängert, sagte Ramelow am Mittwochabend im Anschluss an den Gipfel.
Dem Thüringer Ministerpräsidenten zufolge geht unter den Regierungschefs niemand davon aus, dass Hotels und Gaststätten öffnen werden. Ramelow sagte, es solle zudem keinen grenzüberschreitenden Reiseverkehr geben in der Weihnachtszeit. Es sei von einem stillen Weihnachten auszugehen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach hingegen vorerst nur von einer Verlängerung bis zum 20. Dezember. Die Ministerpräsidenten und Merkel tagten rund sieben Stunden. Merkel wollte sich im Anschluss äußern.
EU-Skiurlaubsverbot bis 10. Jänner wird angestrebt
Die deutsche Regierung will sich in der EU dafür einsetzen, Skitourismus in Europa bis zum 10. Jänner zu verhindern. Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidenten beschlossen nach Informationen von Reuters aus Verhandlungskreisen den Appell an alle Bürger, "alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland, u.a. in Hinblick auf die Skisaison" zu unterlassen.
"Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene zu abgestimmten Regelungen zu kommen, um bis zum 10. Jänner Skitourismus nicht zuzulassen", heißt es demnach weiter.
Die neuen Pandemie-Beschlüsse
TEIL-LOCKDOWN: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.
MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.
KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis längstens 1. Jänner sollen Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen, ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.
BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden "dringend gebeten" zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Jänner schließen können.
SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100 00 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die "Sitzplatzkapazität" deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die "Maskenkontrollen" sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.
FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.
WEITERER WEG: Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Jänner dürften "umfassende Beschränkungen" insbesondere in Gastronomie und Hotels in Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten.
Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können.