Die Corona-Beschänkungen in Deutschland sollen verlängert und stellenweise sogar verschärft werden. Am 25. November beraten Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Die Kanzlerin hatte bereits vergangene Woche für eine Verschärfung der Maßnahmen appelliert, jedoch ohne Erfolg. Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, kritisiert: "Wir werden diese Woche wahrscheinlich genau das entscheiden, was letzte Woche in der Diskussion war."
Nach einer Debatte um das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wird nun grundsätzlich "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen. In den Niederlanden ist dieses Jahr jegliches Silvesterfeuerwerk verboten, um die ohnehin stark beanspruchten Notdienste zu entlasten. In Deutschland will man Silvesterfeuerwerke nur auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in einem Entwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch.
Weihnachtsfeiertage als Ausnahme
Wie aus einer zuvor publizierte Beschlussvorlage der Bundesländer hervorgeht, sollen an privaten Zusammenkünften ab dem 1. Dezember nur noch maximal fünf Menschen teilnehmen können. Mit der Ausnahme von Weihnachten soll diese Regel bis 17. Januar gelten. Jetzt einigten sich die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester: Im Zeitraum 23. Dezember bis 1. Jänner können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in dem aktuellen Papier. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein.
Der aktuelle Teil-Lockdown, also unter anderem die Schließung von Restaurants, Kinos und Theatern, soll bis 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten.
Verschärfungen soll es auch bei der allgemeinen Maskenpflicht geben: "Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu tragen."
Was Universitäten und Hochschulen betrifft, will man komplett auf die digitale Lehre umstellen. Nur Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen sollen vom 1. Dezember an noch vor Ort stattfinden dürfen. Die Verlängerung der Schließung von Gastronomie ist aus Ländersicht weniger problematisch, weil der Bund wie im November die Verdienstausfälle für die Gastronomie zahlen soll: Mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen sollen auch die staatlichen Finanzhilfen, für die von den temporären Schließungen betroffenen Einrichtungen und Personen, bis zum 20. Dezember verlängert werden.Spekuliert wird auch über Pläne der SPD zu "Corona-Betriebsferien" oder wenigstens "großzügige Homeoffice-Lösungen", die von 21. Dezember bis 3. Januar umgesetzt werden sollen.