Die erwartete große Zahl von Impfungen gegen das Coronavirus soll in Österreich von Ärzten verabreicht werden. "Aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes ist eine Ausweitung des Kreises der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind, derzeit nicht in Planung", betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung an die NEOS.
Die Apothekerkammer hatte zuletzt immer wieder gefordert, die Impferlaubnis auf einschlägig ausgebildete Apotheker auszuweiten. Neben Ärzten dürfen schon jetzt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung Impfungen durchführen. Auch Hebammen können gemäß Hebammengesetz im Rahmen ihres Berufsbilds und Tätigkeitsbereichs dann für Impfungen herangezogen werden, wenn dies von den Gesundheitsbehörden empfohlen wird.
Nicht alle gleichzeitig
"Dennoch ist Impfen eine ärztliche Tätigkeit", hielt Anschober fest. "Gerade in der zu erwartenden Situation mit neuen Impfstoffen und vermutlich zielgruppenspezifischen Impfungen sehe ich die ärztliche Indikationsstellung als einen essenziellen Bestandteil der Impfleistung", erläuterte der Minister. Anfangs würden zudem nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, um alle Menschen in Österreich gleichzeitig impfen zu können und wahrscheinlich werden einzelne Impfstoffe auch nicht für alle Personengruppen zugelassen sein.
An einer Impfstrategie werde noch gearbeitet. Die Beschaffung erfolgt dabei gemeinsam mit der EU. Danach wird eine Priorisierung in Österreich vorgenommen. Anfangs würden nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen. „Man will dort beginnen, wo das Risiko am höchsten ist“, erklärt Clemens Auer vom Sozialministerium. Für die geplante kostenlose Impfung hat man einen Budgetrahmen von 200 Millionen Euro. Das Ziel sei weiterhin, für acht Millionen eine ausreichende Menge an Impfstoff zu beschaffen.