Morgen, Samstag, wird die österreichische Regierung allem Anschein nach ein Ausgehverbot von 20 Uhr bis 6 Uhr früh verkünden. Grund ist die zunehmende Zahl an Infektionen im privaten Bereich, im Rahmen der Freizeitgestaltung. Außerdem kommt es zu zahlreichen Betretungsverboten im Bereich von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen.
Heute finden noch Gespräche mit den Sozialpartnern statt, morgen eine Abstimmung mit den Landeshauptleuten und den Oppositionschefs sowie mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Eventuell kommt es dadurch noch zu Änderungen am Entwurf. Danach will die Regierung die neuen Maßnahmen bekannt machen.
Nächtliche Ausgangssperre
Eine generelle "Ausgangssperre" wie im Frühjahr kann gemäß der neuen gesetzlichen Regelung nur erlassen werden, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht. Zuletzt hat sich allerdings die Auslastung der Spitäler, insbesondere im intensivmedizinischen Bereich, massiv erhöht. Gesundheitsminister Rudolf Anschoberappellierte an die Bevölkerung, die sozialen Kontakte "ab sofort zu verringern".
Voraussetzung ist die Zustimmung des Hauptausschusses im Parlament , und es gelten folgende Ausnahmen:
- in Notfällen
- zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern
- zum Einkauf ("Deckung der Grundbedürfnisse")
- für berufliche Zwecke sowie
- ganz generell zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien.
Jüngsten Informationen zufolge wird es zu einem nächtlichen Ausgehverbot von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh kommen, gültig vorerst bis Ende November. Die Ausnahmeregelungen gelten auch hier. Ansonsten wird es in dieser Zeit verboten sein, den privaten Wohnbereich zu verlassen. Damit will man sich die anhaltende Diskussion darüber, auf welche Weise die Behörde "Corona-Partys" Einhalt gebieten kann, ersparen.
Kantinen bleiben offen
Weiters wird es einem Verordnungsentwurf zufolge zu "Betretungsverboten" für Betriebsstätten im Gastgewerbe kommen, wie es sie auch im Frühjahr schon gegeben hat. So wie es aussieht, wird diesmal aber nur die Bewirtung innerhalb der Gaststätten untersagt sein. Das Abholen von Speisen soll weiterhin erlaubt sein, sodass die Gaststätten nicht komplett schließen müssen.
Es ist auch geplant, dass Kantinen in Betrieben, Spitälern, Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindergärten weiter offenhalten dürfen, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr und nur für Klienten und Betriebsangehörige, mit Maskenpflicht und ohne Buffetbetrieb. In Hotels soll es gemäß Verordnungsentwurf nur Verpflegung nur im Zimmer geben.
Kur mit Präventionskonzept
Hotels dürfen demnach nur Personen beherbergen, die dort schon aufhältig sind oder zu beruflichen oder Ausbildungszwecken Unterkunft suchen bzw. Personen, die dringend eine Wohnmöglichkeit brauchen. Kuranstalten und andere Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, dürfen weiter offen halten, allerdings verbunden mit strengen Auflagen und Präventionskonzept. Sowohl für Kuranstalten als auch für Alten- und Pflegeheime gilt: Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn beim Betreten ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird oder durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird.
Gerungen wird noch um die Entschädigungen, denn neben den Weihnachtsfeiern, die durch die Gästelimitierungen ohnehin jetzt schon praktisch unmöglich gemacht worden sind, fällt jetzt beispielsweise auch noch der größte Teil des Martinigans-Geschäfts weg.
Personenbeschränkung im Handel
Das Betreten von allen Geschäften soll weiterhin gestattet sind, wenn pro Kunde 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen und wenn die Abstände eingehalten werden können und Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Das gilt auch für Märkte, Messen und Parteienverkehr. Wenn diese beiden Voraussetzungen bei Dienstleistungen nicht gegeben sind, dürfen diese nur erbracht werden, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Risiko minimiert werden kann. Auch für Friseure, Kosmetiksalons oder Pediküre gelten somit keine strengeren Bestimmungen. Auch Physiotherapie und Massage bleiben gestattet.
Sport stark eingeschränkt
Kolportiert wird auch, dass praktisch alle Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Einzig der Profisport wird auch im November weiterlaufen, bei den Spitzensport-Veranstaltungen sind allerdings indoor maximal 100 Personen, outdoor maximal 200 Personen als Publikum zugelassen. Mannschaftssport soll nur mit Präventionskonzept eines Arztes erlaubt sein. Erlaubt ist die Ausübung von Sportarten ohne Körperkontakt und Sport im Freien.
Kultur & Freizeit
Folgende Freizeiteinrichtungen werden von einem Betretungsverbot betroffen sein, also den Betrieb schließen müssen:
- Theater- und Konzertsäle
- Kinos
- Vergnügungsparks
- Schwimmbäder
- Tanzschulen
- Wettbüros und Casinos
- Schaubergwerke
- Laufhäuser
- Indoor-Spielplätze
- Paintballanlagen
- Museumsbahnen
Ausgenommen sind Freizeiteinrichtungen im Freien wie Parks und Tiergärten sowie Museen und Bibliotheken. Tiergärten, Museen und Bibliotheken haben allerdings einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Präventionskonzept umzusetzen. Proben im Bereich von Theater, etc. dürfen stattfinden, verbunden mit einem Präventionskonzept.
Kein Schisport
Ein Hammer für den Tourismus: Laut Verordnungsentwurf ist die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen untersagt bzw. nur zum Zwecke der Ausübung des Spitzensports erlaubt. Ausnahmen beziehen sich nur auf lebenswichtige und berufliche Zwecke. Der "Aufenthalt im Freien zur körperlichen und physischen Erholung", also etwa der Schisport, ist ausdrücklich nicht umfasst.
Fahrschulen dürfen offenhalten. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind außerdem wie bisher Schulen, Universitäten und Verwaltungseinrichtungen, sofern es nicht eine anderslautende Hausordnung gibt
Hochzeitsfeiern untersagt
Die meisten Veranstaltungen werden mit Anfang November untersagt sein, dazu zählen auch Hochzeitsfeiern, Messen, Ausstellungen, Ausflugsfahrten und Gelegenheitsmärkte. Ausnahmen sind Begräbnisse mit höchstens 50 Teilnehmern, unbedingt notwendige berufliche Zusammenkünfte, Demonstrationen, politische Veranstaltungen, Zusammenkünfte gemäß Arbeitsverfassungsgesetz und Veranstaltungen zu religiösen Zwecken. Immer mit penibler Einhaltung von Abstand und Maskenpflicht.
Begleitmaßnahmen gefordert
Die Vertreter der Arbeitnehmer-Organisationen fordern Begleitmaßnahmen für die Beschäftigten, sollte es zu einem Lockdown kommen. ÖGB-Chef Wolfgang Katzian und Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl pochen auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, eine Maskenpause sowie darauf, dass die Bildungseinrichtungen geöffnet bleiben sollen.
Ansonsten würde es ein riesiges Problem für alle Beschäftigten geben, glaubt Anderl, denn: "Home-Office und Kinderbetreuung gehen nicht." Ferner fordert die AK-Chefin ebenso wie Katzian einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit, die zudem ausgedehnt werden müsste.
Wichtig ist Katzian auch der Schutz am Arbeitsplatz, Stichwort Maskenpause. Ihn stört, dass die Forderung nach einer Maskenpause "am ideologischen Weltbild der Arbeitgeber" scheitere. Dabei gehe es hier nicht um eine verdeckte Arbeitszeitverkürzung. Für den ÖGB-Präsidenten ist genauso vorstellbar, dass man nach zwei Stunden Tätigkeit mit Maske einer anderen ohne Maske nachgeht.
Ein weiterer Punkt, den die Arbeitnehmer-Vertreter beim heutigen Sozialpartner-Gespräch mit der Regierung einbringen wollen, ist die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, die ja aktuell nur bei Corona-Symptomen möglich ist.
"Dringend" ist für Anderl eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, um die Kaufkraft zu erhalten. Katzian bringt weiters einen erhöhten Kündigungsschutz in den vom Lockdown betroffenen Branchen ins Spiel. Dazu bleibt seine Forderung nach einem Corona-Tausender für jene, die zur Arbeit gehen müssen, aufrecht.
Kritik an Regierung
Was Anderl und Katzian eint, ist Kritik an der Art der Kommunikation der Regierung. Wenn man sich am Donnerstag hinstelle und sage, dass am Samstag Maßnahmen verkündet würden, trage das nicht zum Vertrauen der Bevölkerung bei, meint die AK-Chefin. Die Regierung solle nicht verunsichern sondern klare Regeln kommunizieren.
Auch Katzian stört, dass die geplanten Maßnahmen nur als Gerüchte kursierten. Er wolle nicht, dass die Beschäftigten am Samstagabend aus dem Fernsehen erfahren, ob sie am Montag arbeiten gehen müssen oder nicht. Dies werde er der Regierung auch entsprechend kommunizieren.
Claudia Gigler