Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Coronavirus-Krise hat Österreich am Donnerstag eine Reisewarnung für die gesamte Tschechische Republik sowie partielle Warnungen für Regionen in Belgien und Großbritannien ausgesprochen. Diese Bestimmungen treten mit kommendem Samstag in Kraft, wie das Außenministerium (BMEIA) am Nachmittag mitteilte.
Demnach wird die bestehende partielle Reisewarnung für die Region Prag auf das gesamte Staatsgebiet Tschechiens ausgeweitet. Zudem wurden für die belgischen Regionen Brüssel und Wallonien und die britischen Regionen North East, East Midlands und Yorkshire and The Humber partielle Reisewarnungen ausgesprochen.
Ab Samstag
Reisende, die sich momentan in dem genannten Land oder den genannten Regionen aufhalten, müssen der Aussendung zufolge aufgrund der bevorstehenden Novellierung der Verordnung des Gesundheitsministeriums bei der Rückkehr nach Österreich einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen. Weltweit gilt seitens des österreichischen Außenministeriums weiterhin zumindest die Sicherheitsstufe 4. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen werde abgeraten, hieß es.
Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus gelten damit ab 31. Oktober 2020 Reisewarnungen für 36 Staaten weltweit: Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kosovo, Kuwait, Malediven, Mexiko, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Senegal, Serbien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland (Belarus).
Außerdem gelten laut BMEIA partielle Reisewarnungen ~ - für die belgischen Regionen Brüssel und Wallonien, - für die britischen Regionen North East, East Midlands und Yorkshireand The Humber, - für die bulgarischen Regionen Blagoevgrad, Burgas, Dobrich, Gabrovo, Jambol, Kardzhali, Montana, Plovdiv, Rasgrad, Shumen,
Sliven, Smoljan, Sofia, Stara Zagora, Targovishte und Varna, - für die chinesische Provinz Hubei, - für die französischen Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Île-de-France (inklusive der Hauptstadt Paris), - für Kroatien mit Ausnahme der Gespanschaften (Regionen) Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar, - für die portugiesischen Regionen Norte und Lissabon sowie - für das spanische Festland und die Balearen