Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) wenden sich anlässlich des am Donnerstag (1. Oktober) beginnenden Studienjahrs in einem gemeinsamen Brief an die Studenten. Gemeinsam appelliert man, die Hygienestandards einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden. Gleichzeitig wird auf den vor kurzem erarbeiteten "Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb" verwiesen.
Masken sind etwa in allen Hochschulgebäuden zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus schreiben manche Hochschulen wie etwa die Universität Wien und die Technische Universität Wien, eine Tragepflicht auch in den Lehrveranstaltungen vor.
Vor Ort und Hybrid
Die Lehrveranstaltungen werden teils vor Ort, teils digital und teils in einer Mischform (hybrid) abgehalten. Über die genaue Ausgestaltung entscheiden die Hochschulen. Im Allgemeinen gilt: Vorrang bei Präsenzveranstaltungen haben Studienanfänger, Laborübungen und Praxislehrveranstaltungen bzw. Praktika. Die Hörsäle werden zu höchstens 50 Prozent ausgelastet, Sitzplätze sind im Regelfall markiert. Meist wird auch parallel zu Vor-Ort-Veranstaltungen ein Online-Format angeboten.
Prüfungen finden ebenfalls sowohl online als auch digital statt. Für größere Präsenzprüfungen gelten ähnliche Regeln wie für Lehrveranstaltungen vor Ort. Ab einem Richtwert von 250 Teilnehmern werden besondere Sicherheitsvorkehrungen empfohlen - etwa die Zuteilung fixer Sitzplätze. Außerdem müssen dann Zu- und Abgänge geregelt werden.
Anmeldung für Lesesäle
Bibliotheken können für die Entlehnung großteils normal genützt werden. Für Lesesäle und Lernzonen muss man sich aber meist im Vorhinein anmelden.
Einen Extra-Appell gibt es in den Richtlinien in Sachen Partys und Studentenheime. "Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns ist es unverantwortlich, in dieser aktuellen Risikolage ein solches Event zu veranstalten", heißt es in einer Zusammenfassung des Leitfadens. Etliche Heimträger hätten die Partyräume daher bereits gesperrt bzw. ein Partyverbot verhängt.