Die katholische Kirche in Österreich hat als Reaktion auf die steigenden Covid-Infektionszahlen neue Regeln für Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Trauungen und Begräbnisse erlassen. Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze, aber etwa auch Einbahnregelung beim Betreten und Verlassen der Kirche vorgesehen.

Mit den Leitlinien sollen Pfarren und Diözesen bei der Erstellung ihrer jeweils eigenen Präventionskonzepte unterstützt werden, die für "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" erstellt werden müssen und über die allgemeinen Hygienemaßnahmen hinausgehen, berichtete "Kathpress" am Freitag. Erstellt wurden sie vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit dem Generalsekretariat der Bischofskonferenz und dem für Liturgie zuständigen Bischof Anton Leichtfried.

Kontaktverfolgung in Kirchen

Auch ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde zur Nachverfolgung im Fall einer Infektion, ist vorgesehen. Dazu sollen Kontaktdatenblätter mit Name und Telefonnummer ausgefüllt werden. Die Daten sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren und nach diesem Zeitraum unverzüglich zu löschen. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Auch die Erstellung eines Fotos soll helfen.

Sollte es während oder nach einer Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren.

Auch ein Präventionsbeauftragter für größere kirchliche Feiern (Erstkommunion, Hochzeiten,...) soll zuvor ernannt werden, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Für ein allfälliges Missachten der Vorgaben sollen diese aber nicht zur Verantwortung gezogen werden, heißt es. Schließlich handelt es sich bei den Sicherheitsvorgaben für den kirchlichen Bereich nur um Empfehlungen und nicht um rechtlich verbindliche Vorschriften.