Nach der Verhängung neuer Reisewarnungen hat das Gesundheitsministerium auch die Einreisebestimmungen angepasst. Bei der Einreise unter anderem aus Israel, Teilen Frankreichs und der tschechischen Hauptstadt Prag nach Österreich muss ab Montag ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit einem negativen Coronatest vorgelegt werden, ansonsten ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Für andere Länder - darunter Schweden - entfällt die Quarantänepflicht ab kommender Woche.
Die geändert Einreiseverordnung gilt ab Montag, 28 September, 0.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Einreisende bzw. Rückkehrer aus Andorra, Argentinien, Bahrain, Costa Rica, Frankreich (Regionen Ile-de-France und Provence-Alpes-Cote d'Azur), Israel, Kuwait, Malediven, Tschechien (Region Prag) einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Andernfalls müssen sie eine zehntägige Heimquarantäne antreten.
Zugleich entfällt die Test- bzw. Quarantänepflicht bei der Einreise aus Schweden, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Uruguay. Bei Portugal sind nur mehr die Regionen Lissabon und Norte von den Maßnahmen betroffen. Außerdem wurde die bisher auf 30. September befristete Einreiseverordnung bis 31. Dezember verlängert.