Die türkis-grüne Regierung hat beim Ministerrat am Mittwoch Nachschärfungen bei den Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen. So wird ein Bildungsbonus für Arbeitslose, die sich umschulen lassen, geschaffen. Für die Sonderbetreuungszeit sowie für den Familienhärtefonds wird mehr Geld in die Hand genommen, sagten Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne).
Mit dem Bildungsbonus sollen Arbeitslose für Mangelberufe ausgebildet werden. "Das ist eine Chance. Das ist eine geöffnete Tür", lud Anschober Betroffene ein, das Angebot anzunehmen. Das Modell sieht vor, dass Personen, die im Rahmen der Corona-Arbeitsstiftung ab Oktober 2020 Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für mindestensvier Monate absolvieren, künftig zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Bildungsbonus in der Höhe von 180 Euro erhalten. Das entspricht laut Aschbacher einer durchschnittlichen Erhöhung des Arbeitslosengelds um 19 Prozent. Letzte Woche wurde mit der Auszahlung der Einmalzahlung für Arbeitslose begonnen.
Bei der Sonderbetreuungszeit werden Erleichterungen für die Unternehmen beschlossen. Ab sofort wird diese Unterstützung seitens des Bundes zur Hälfte finanziert. Bisher hat der Bund ein Drittel der Kosten für Sonderbetreuung übernommen. Die Sonderbetreuungszeit kann beantragt werden, wenn es zu Schulschließungen kommt, auch wenn nur eine Klasse gesperrt wird. Und sie kann weiterhin flexibel, also wochen-, tage- und halbtagsweise in Anspruch genommen werden, erklärte Aschbacher.
Als dritte Maßnahme werden die Fördermittel des Corona-Familienhärtefonds von 60 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Der Grund dafür sei es, dass "die Zahl der Antragstellungen wesentlich höher ist als angenommen". Das führte im August dazu, dass die Auszahlung sich massiv verzögerte.
Verdoppelung des Fonds für Künstler
Auch der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) wird von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro aufgestockt. Die zweite Phase des Fonds läuft seit 10. Juli. Künstler, die weder beim Härtefallfonds der WKÖ noch bei der Überbrückungsfinanzierung für Selbstständige antragsberechtigt sind, können hier eine Einmal-Zahlung von bis zu 3.000 Euro erhalten.
"Die zweite Phase des Covid-19-Fonds des KSVF richtet sich an die einkommensschwächsten Künstlerinnen und Künstler, deren Jahreseinkommen zu gering für eine Versicherung bei der SVS ist", so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne). "Umso wichtiger ist es, dass wir dieser Gruppe mit der Aufstockung des Fonds auf 10 Millionen Euro weiterhin durch diese schwierige Zeit helfen können."
In der ersten Phase des Covid-19-Fonds von März bis Anfang Juli waren rund 2,1 Millionen Euro an Soforthilfen an 2.186 Personen ausgezahlt worden. In der derzeit laufenden zweiten Phase wurden bisher rund 2,7 Millionen Euro an 1.147 Personen ausgezahlt.