Die Corona-Ampel wird am heutigen Freitag offiziell in Betrieb genommen, das Ergebnis auf einer Website publiziert. Bundeskanzler Sebastian Kurz bestätigte: Die Ampel für die Städte Graz, Wien und Linz sowie den Bezirk Kufstein am Freitag wird auf Gelb geschaltet. Das bedeutet eine verstärkte Maskenpflicht für Handel, Gastronomie und Veranstaltungen. Die Homepage, auf der die Maßnahmen ersichtlich sind, wird um 10.30 Uhr freigeschaltet.
Die Maßnahmen für Wien, Linz, Graz und Kufstein: Maskenpflicht in allen Betriebsstätten im Handel und im Eingangsbereich von Schulen bzw. beim Betreten und Verlassen der Schulklassen.
In sechs weiteren Regionen "blinkt die Ampel bereits gelb", so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
Das Prozedere vor der Zuweisung einer Farbe von Grün bis Rot wurde vor einer Woche bei einer Generalprobe getestet. Fest stand bereits, dass bei einer gleichen Farbe im Bezirk Y und Bezirk X nicht unbedingt dieselben Maßnahmen gesetzt werden müssen. Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel kann ohnehin erst Ende September erfolgen, dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes notwendig - seit Dienstag ist dazu ein "Expertenbeirat Recht" hinzugezogen worden. Die Novellierung kann erst bei der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September beschlossen werden.
Zum Start der Corona-Ampel findet eine Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und der Sprecherin der Corona-Kommission, Daniela Schmid, statt. Wir übertragen live:
Kanzler Sebastian Kurz bestätigte die Ampelschaltung auf Gelb in Wien, Linz, Graz und Kufstein. Vizekanzler Werner Kogler betonte, mit der Ampel-Logik werde den lokalen und regionalen Gesundheitsbehörden Instrumente in die Hand gegeben, um adäquat auf eine steigende Anzahl von Infektionen in Zusammenhang mit den anderen Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Es entstehe sogar eine Art "Wettbewerb" im positiven Sinne, was Prävention und auch Maßnahmen betreffe: 24 Stunden jeweils bis zur Meldung, bis zum Testergebnis und bis zur Rückverfolgung der Kontakte sei das Ziel. Der Bund müsse die Voraussetzungen schaffen, aber die Ressourcenfrage müsse parallel dazu vor Ort geschaffen werden. "Alles, was hier gelingt, erspart uns im gesamten Wirtschafts- und Sozialbereich viel Geld." Kogler mit Blick auf den Herbst: "Gehen wir's an, wir sind gut gerüstet!" Entscheidend sei, dass die Bevölkerung mitmache, auch im privaten Verhalten. Damit werde ein großer Beitrag geleistet.
Die Vorgangsweise bis zur mindestens wöchentlich geplanten Schaltung ist indes bekannt und beginnt mit der Zusammenkunft der Corona-Kommission am Donnerstag, die dann die epidemiologische Lage in den einzelnen Regionen oder Bezirken analysiert. Die dafür herangezogenen Indikatoren werden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene durch die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und Gesundheit Österreich (GÖG) aufbereitet. Am Ende soll das 19-köpfige Team anhand dieser vier Aspekte - Infektionsfälle einer Woche, Tests, Clusteraufklärungen, Ressourcen im Gesundheitswesen - sich dann auf eine Empfehlung für den Gesundheitsminister einigen.
Entscheidung trifft die Politik
Welche Farbe letztendlich vergeben wird, liegt in der Hand der Politik, also bei Anschober (Grüne), Landeshauptleuten sowie Bezirkshauptleuten. Anschober sagte am Dienstag bei seiner "Erklärung", dass man sich nicht wundern solle, wenn es am Freitag nicht gleich "Alarmfarben" gebe - und selbst wenn, würde die rote Ampel auch keinen automatischen, neuerlichen Lockdown bedeuten - erst werden in diesem Fall Regierung und der Hauptausschuss des Nationalrats herangezogen. Was die Umsetzung der Maßnahmen betrifft, so gab Anschober am selben Tag im ORF-"Report" bekannt, dass diese am Montag in den Bezirken umgesetzt werden müssen.
Die Frage der "bestimmten Orte"
Geklärt werden muss noch die Frage nach den Maßnahmen für "bestimmte Orte" (dazu zählen etwa Sportplätze, Spielplätze oder Uferbereiche), die vom Bundesminister bundesweit geregelt werden, von Landes- und Bezirkshauptleuten auf regionaler Ebene. Maßnahmen für "Betriebsstätten" (z.B. Gastronomie- und Freizeitbetriebe, Beherbergungsbetriebe) können ebenfalls entweder bundesweit oder regional angeordnet werden, beides aber derzeit nur durch den Bundesminister. Nach der Novellierung der Gesetze soll es hier auch Möglichkeiten für Landes- und Bezirkshauptleute geben.
Events im Freien mit bis zu 10.000 und Indoor mit bis zu 5.000 Teilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, die ab September wieder erlaubt sind, werden zukünftig auch eine Frage der epidemiologischen Bewertung durch die Corona-Kommission und damit der Ampelschaltung werden.