Der Entwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zu Änderungen am Epidemiegesetz und am Covid-19-Maßnahmengesetz wird auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes recht harsch kritisiert. Die Rechtsexperten stoßen sich beim Betretungsverbot - also der Schlüsselstelle der Novelle - an der unklaren Definition von "bestimmten" und "öffentlichen" Orten.
Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf darauf, dass der Verfassungsgerichtshof Anschobers Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. In mehreren Stellungnahmen der Begutachtung gab es Warnungen, dass auch die neuen Regelungen verfassungswidrig sein könnten, das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit von sehr weitgehenden Betretungsverboten vor.
Auch private Orte erfasst?
Der Verfassungsdienst im Kanzleramt sieht zwar nicht grundsätzlich die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit, aber dennoch grobe Unklarheiten. "Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist", heißt es wörtlich im Entwurf zum Covid-19-Maßnahmengesetz.
"Aus dem vorgeschlagenen Wortlaut lassen sich (...) die konkrete Bedeutung der Begriffe 'bestimmte Orte' und 'öffentliche Orte' sowie ihre Abgrenzung voneinander nicht mit ausreichender Klarheit erkennen", bemängelt der Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme. Dies sollte zumindest in den Erläuterungen klargestellt werden, meinen die Rechtsexperten. Auch müsse man klarstellen, ob von "bestimmten Orten" auch private Orte wie etwa Wohnungen oder Grundstücke erfasst sein sollen.
Sanktionen bei Gästelisten?
Was die Änderungen im Epidemiegesetz betrifft, ist für den Verfassungsdienst nicht stimmig, dass Veranstalter zwar die Kontaktdaten von Gästen und Besuchern sammeln müssen, die Besucher aber nicht verpflichtet sind, ihre Daten preiszugeben. "Dies wirft die Frage auf, was gilt, wenn ein Besucher nicht einwilligt."
Anschobers Sprecherin erklärte angesichts der kritischen Begutachtungsstellungnahme auf Twitter, dass der Verfassungsdienst eingebunden gewesen sei. Und Anschobers Kabinettschefin Ruperta Lichtenecker wies im "Profil" die anhaltende Kritik an den juristischen Texten des Gesundheitsministeriums als unfair zurück: "Der Verfassungsdienst ist fast immer mit am Tisch gesessen."
Kritik nicht berücksichtigt
Informationen der APA zufolge hatte der Verfassungsdienst das Gesundheitsministerium tatsächlich bereits vor der parlamentarischen Begutachtung auf seine Bedenken hingewiesen, und zwar in Besprechungen, aber auch schriftlich. Viele der Anmerkungen sind aber offenbar nicht berücksichtigt worden, weshalb man nun im Zuge einer offiziellen Begutachtungsstellungnahme noch einmal auf die offenen Kritikpunkte hingewiesen hat.
Das Gesundheitsministerium steht seit Monaten in der Kritik, weil seine Corona-Verordnungen regelmäßig für Chaos und Unsicherheit sorgen und von Juristen regelrecht zerpflückt werden. Schon oft wurde deshalb eine stärkere Einbindung des Verfassungsdienstes gefordert.
Zu den kritischen Stellungnahmen zur nun vorliegenden Novelle hatte Anschober jedenfalls zuletzt betont, diese sehr ernst zu nehmen. Ein erster Schritt soll ein Gespräch am Montagnachmittag mit den Klubobleuten sein.