Österreich weitet mit kommenden Montag die seit Juli verschärften Corona-bedingten Einreiseregeln auf weitere Gebiete aus. Nachdem Mitte August Festland-Spanienund am Montag Kroatien zu den Risikogebieten dazukamen, verkündete die Regierung am Dienstag, dass ab kommender Woche auch Rückkehrer von den spanischen Balearen darunter fallen. Im Folgenden die Regeln im Detail.
Geregelt sind die Einreisebestimmungen in einer Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).Diese Verordnung "über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2" definiert die Risikogebiete, aus denen eine Rückreise nur unter Auflagen möglich ist und legt auch fest, wer von welchen Bestimmungen im Detail betroffen ist. Der Plan, dass auch Balearen-Rückkehrer ab Montag unter die unsichere Gruppe fallen sollen, wird erst in den kommenden Tagen mittels Adaptierung der Verordnung fixiert. Bis dahin gilt für Spanien, dass nur das Festland als Risikogebiet eingestuft ist -ab Montag dann ganz Spanien abgesehen von den Kanarischen Inseln.
KEINE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER RÜCKREISE NACH ÖSTERREICH:
Kommen Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) aus einem Staat mit einer "stabilen" Covid-19-Situation, so besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden - derzeit als hinsichtlich Corona sicher definierten - Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigten Königreich und Zypern - oder eben ab 24. August den Kanarischen Inseln (Spanien).
BESCHRÄNKTE EINREISE - RISIKOGEBIET:
Beschränkt ist die Einreise für Rückreisende der oben genannten Gruppe, sofern sie aus einem von definierten 34 Risikostaaten- bzw. gebieten kommen. In diesem Fall muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist) mitgeführt werden. Alternativ kann man sich in (Heim-)Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen - und zwar auf eigene Kosten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist die selbstüberwachte Quarantäne einzuhalten, wofür auch eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Wird dieser Test nicht nachgeholt, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450 Euro bestraft werde kann.
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kroatien, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Kanaren), Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).
BESCHRÄNKTE EINREISE - ANDERE GEBIETE:
Restriktionen gelten auch dann, wenn man aus einem Staat kommt, der nicht in die beiden oben genannten Gruppen (Risikogebiet oder sicherer Staat) fällt. Dann ist bei der Einreise ebenso ein PCR-Test vorzulegen. Dieser darf auch in diesen Fällen nicht älter als drei Tage sein. Kann dieses Attest nicht vorgelegt werden, ist ebenfalls eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Wenn währenddessen ein freiwillig durchgeführter PCR-Test negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden. Eine Verpflichtung, einen solchen Test nachträglichen durchführen zu lassen, gibt es für diese Fälle aber nicht.
DRITTSTAATSANGEHÖRIGE
Für einreisende Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer sie kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der ebenfalls nicht älter als drei Tage ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Ein "Freitesten" aus der Quarantäne sei in diesem Fall nicht möglich. Für die Quarantäne ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten - sie können die zehntägige Quarantäne beenden, wenn ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ist. Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen - etwa Einreise von Lebenspartnern und -partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich.
REISEWARNUNGEN
Unabhängig von den Einreisebestimmungen in der Verordnung des Gesundheitsministers hat das Außenministerium eine Reihe von Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 erlassen, die mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich rät das Außenministerium derzeit "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab. Die Reisewarnungen des Außenministeriums sind unter hierabrufbar. Eine Reisewarnung stellt freilich kein Einreiseverbot dar, sondern ist eine Empfehlung des Außenministeriums.